In der Stadt Salzburg ist ein verbindlicher Tarif verordnet. Daher hat der Fahrgast das Recht, dass im Taxi gut sichtbar der Tarif abzulesen ist. Die Taxameteruhr muss also so angebracht sein, dass die zu bezahlende Tarifsumme für den Fahrgast gut sichtbar ist.

Der Fahrgast hat das Recht, ohne Aufforderung einen Zahlungsbeleg zu erhalten.

Die Taxilenker sind verpflichtet (LBO § 27) Fahrgäste auch für kurze Fahrtstrecken zu befördern. Die Freundlichkeit der Lenker sollte auch diesfalls nicht auf der Strecke bleiben. Was ein absolutes NO GO ist, wenn bei Kurzstrecken die Fahrgäste schlecht behandelt werden, die Fahrgäste „angesudert“ werden und/oder sonstige blöde Meldungen vom Lenker ausgesprochen werden. Kurze Fahrten abzulehnen, ist untersagt und geht gar nicht!

Die Lenker sind grundsätzlich verpflichtet, den kürzesten Weg zu nehmen, außer der Fahrgast hat besondere Wünsche in Bezug auf die Wegstrecke, dann ist diesem Wunsch selbstverständlich nachzukommen.

Auf Wunsch des Fahrgastes hat die Musik im Taxi leiser gestellt zu werden oder aber auch gänzlich abgestellt zu werden.

Als Frau hat man auch die Möglichkeit und das Recht, eine Lenkerin zu bestellen mit der Maßgabe, dass es zu einer längeren Wartezeit kommen kann.

Die Taxilenker sind verpflichtet, Ihnen beim Verladen von Gepäckstücken behilflich zu sein. Das Tragen der Gepäckstücke bzw. die Hilfe dazu, sollte für jeden Lenker zum gebührlich guten Service gehören.

Der Fahrgast hat zudem das Recht, im Taxi die genauen Daten des Taxiunternehmens gut sichtbar wahrnehmen zu können. Dazu gehört allenfalls das Kennzeichen des Taxis, der Name und Adresse des Taxiunternehmers.

Kommt der Fahrgast zu einem Taxistandplatz, kann er sich das Taxi aussuchen mit dem er befördert werden will. Der Fahrgast ist nicht verpflichtet, oder kann nicht angehalten werden, das erste Taxi i–n der Reihenfolge nehmen zu müssen.

 

In diesem Text werden Frauen und Männer gleichzeitig angesprochen, auf das „Gendern“ wird damit verzichtet.