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Wir sind nicht "einfach nur ein Taxi".
Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Ihren Weg zu perfektionieren und unsere Leidenschaft liegt im Service.

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Die Gratis 81-11 App

Mit modernster Technik zu Ihrem Taxi

Die 81-11 App
 
  • Installation und Anwendung dauerhaft gratis
  • Keine Vermittlungsgebühren - auch nicht für Taxilenker
  • Einmalige Registrierung (nur Name und Telefonnummer)
  • Einfache, Anwenderfreundliche Bedienung
  • Jederzeit kostenlose GPS-Ortung mit Adress-Info
  • Direkte Verbindung mit dem 81-11 Zentralrechner

Erhältlich für Apple iOs und Android, scannen Sie den QR-Code oder klicken Sie hier:

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Emergency Key
Der Hit in Salzburg

Sie stehen um 01:30 Uhr vor Ihrer Haustür und kommen drauf, dass Ihre Schlüssel verloren gegangen sind? Mit unserem Schlüssel-Service - 81-11 emergency key - erhalten Sie rund umd die Uhr innerhalb kürzester Zeit Ihren Original-Schlüssel! Hier erfahren Sie mehr dazu...

 

Die Taxizeitung
Aktuelle Schlagzeilen und ganze Ausgaben

Die Taxizeitung ist das unabhängige Sprachrohr von 81-11. Hier finden Sie Schlagzeilen aus der aktuellsten Auflage, sowie sämtliche Ausgaben zum download als PDF.
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Unser Team
365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag

Hier dreht sich alles um Sie! Statten Sie unserem Team einen (virtuellen) Besuch ab und lernen Sie die Leute kennen, die täglich für den Reibungslosen Ablauf bei 81-11 sorgen Hier treffen Sie uns

 

Kontaktieren Sie uns
Bestellungen, Wünsche, Beschwerden?

Möchten Sie gerne online ein Taxi bestellen? Haben Sie Lob oder Kritik zu einer Fahrt mit uns? Möchten Sie mit dem Chef direkt sprechen? Hier wird Ihnen geholfen

Unsere Stärken
Transport mit Liebe

 

Wir sind besonders stolz darauf, dass unsere Kunden mit uns zufrieden sind. Als passionierter Dienstleister ist uns nichts so wichtig, wie Ihre Zufriedenheit!

Aktuelle Umfragen zeichnen ein sehr positives Ergebnis - nichtsdestotrotz sind wir fortwährend bemüht, unseren Service weiter zu verbessern. Wenn Sie diesbezüglich Anregungen, Feedback oder Beschwerden haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren >

Kundenzufriedenheit

94%

Verlässlichkeit

100%

Pünktlichkeit

92%

Freundlichkeit

99%

Unser Team ist für Sie da!

Vom Chef über den Servicedesk bis zu den TelefonistInnen - Kundenfreundlichkeit wird bei uns groß geschrieben.

Christian Reiner
GESCHÄFTSFÜHRER

Geschäftsführer von SALZBURG-TAXI 81-11. Mein Job ist für alles und jeden, rund um die Uhr stets bereit zu sein (zumindest erwarten sich das sehr viele Menschen :-) ).

Komm.-Rat Peter Tutschku
Unternehmensberater / Konsulent / Geschäftsführer

Unternehmensberater, Konsulent von SALZBURG-TAXI 81-11 sowie gewerberechtlicher Geschäftsführer (und Kommanditist) der 81-11 Dienstleistungen, Verein & Co. KG

Mag. Irina Potupchik
Referentin

Zuständig für die Durchführung von Werbemaßnahmen, Erstellung der 81-11 Taxizeitung/Redaktion, Wartung Homepage, 81-11 Werbemittel, neue Kundenkontakte sowie Pflege bestehender Geschäftspartnerschaften; Verantwortung interner EDV, Beschwerdemanagement u.v.m.

Birgit Posch
Leiterin der Verwaltungsabteilung

Zuständig für Kontrolltätigkeit der Rechnungen bzw. Abrechnungen, Kontoführungen, Mahnwesen, Korrespondenz allgemein, Betreuung unserer Unternehmer/innen sowie deren Lenkerinnen und Lenker im Rahmen meiner Aufgabenbereiche uvm.

Ingrid Brandauer
Kundenbetreuung

Bearbeitung von Kundenanfragen, Kundenwünsche ermitteln und umsetzen, Marketing, Sponsoring, Datenerhebung und Auswertung, Stammdatenpflege, Redaktionsmitglied der Taxizeitung

Babsi Ruedl
Sachbearbeiterin

Eingabe der Kontoservice- und Voucher-Fahrten, Kassa, Betreuung unserer Unternehmer- und LenkerInnen

Alexandra Schinwald
Sachbearbeiterin

Eingabe der Bus-Taxi Fahrten, Kassa (Ein- und Ausgaben) und die Betreuung unserer Lenker/innen im Service-Center.

Iris Roider
Verwaltung

Lenkerbetreuung und Abwicklung von bargeldloser Bezahlung

Sabine
Kundensupport

Nach fast 20 Jahren Dienst in der Zentrale freue ich mich immer noch auf Ihre Anrufe. Zudem bin ich für die Sauberkeit in unserem Unternehmen verantwortlich!

Helga
Kundensupport

Ich bin eine der freundlichen Stimmen am anderen Ende der Leitung, wenn Sie bei 81-11 anrufen.

Sophie
Kundensupport

Gerne nehme ich auch Ihren Auftrag für die erforderliche Taxifahrt entgegen!

Amra
Kundensupport

Ihre Wünsche sind uns wichtig, zufriedene Fahrgäste liegen uns am Herzen.

Vera
Kundensupport

Ich freue mich auf Ihren Anruf und vermittle rasch das gewünschte Taxi.

Alexandra
Kundensupport

Freundlichkeit, Kompetenz sowie rasche Vermittlung Ihres Fahrtauftrages ist für mich selbstverständlich.

Andrea
Kundensupport

Service is our success!

Sebiha
Kundensupport

365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, sind wir gerne für Sie da!

Lara Maria
Kundensupport

Zufriedene Kunden, die gerne bei uns wieder anrufen, sind mein Ziel.

Zarina
Kundensupport

Kundenzufriedenheit, erstklassiges Service und Qualität stehen für mich im Vordergrund.

Michaela
Kundensupport

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Michaela
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Freundlichkeit, Kompetenz sowie rasche Vermittlung Ihres Fahrtauftrages ist für mich selbstverständlich.

Was es heisst
ein 81-11 Taxi zu fahren


Taxifahren - was ist das für ein Job? In diesem Video wird in aller Kürze etwas davon beschrieben, schaun Sie einfach mal rein!

Ein SALZBURG TAXI 81-11 fährt Sie an 365 Tagen, rund um die Uhr, zuverlässig und bequem überall hin.

Daher immer für Sie bereit -UNSERE LEISTUNG, IHR VORTEIL-

Fahrradbotendienst mit 81-11

Zustellungen umweltfreundlich und schnell - am Puls der Zeit!

Unser Fahrradbotendienst - umweltfreundlich und schnell, ab 2018

Was wir tun
Unser Leistungsspektrum

Hochqualifiziertes kundenorientiertes Transportgewebe

 

Taxis
SALZBURG-TAXI 81-11

Gegründet 1963 waren wir die Ersten, die durch Funk das Taxigewerbe in Salzburg revolutioniert haben.
Erfahren Sie mehr über uns >

 

Das BusTaxi
Ein (t)voller Erfolg

Das Lieblingstransportmittel ganzer Generationen von Nachtschwärmern - zum Flatratepreis nachts nach Hause.
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SLB Ersatzverkehr
Reibungslos an Ihr Ziel

Ein Novum in Österreich - im Störungsfall bei Bus oder Lokahlbahn werden 81-11 Taxis genutzt, um Passagiere an ihr Ziel zu bringen.
Mehr dazu >

 

Mobilität für Behinderte
in Form von Taxigutscheinen

Behinderten Personen werden von der betreuenden Stelle Gutscheine zur Erfüllung von Fahrbedürfnissen zur Verfügung gestellt.
Mehr dazu >

Ausgesperrt? Teurer Schlüsseldienst? Nie wieder - mit dem 81-11 Emergency Key

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+43(0)662-81-11


info@taxi.at


SALZBURG-TAXI 81-11, Bayerhamerstr. 31 Salzburg


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Was Sie schon immer über 81-11 wissen wollten

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Diese Gemeinschaft wurde im Jahre 1963 von Taxiunternehmern der Stadt Salzburg zuerst in der Rechtsform einer GesmbH gegründet. Nach einiger Zeit wurde aus der Gesellschaft die Salzburger Funktaxi-Vereinigung. Einer der Zwecke war (und ist), eine Erleichterung bei der Annahme und Vermittlung von Aufträgen für Taxifahrten herbeizuführen. Zuvor gab es nur zwei Möglichkeiten, ein Taxi zu beauftragen: Entweder begab sich der Fahrgast persönlich zum nächsten Taxistandplatz oder er rief bei einem der wenigen Standplatztelefone an.

Die Vermittlung von Fahrtaufträgen mittels Funk war also damals für Salzburg Neuland. Die Idee, die in der heutigen Zeit gar nicht mehr wegzudenken ist, stieß anfangs bei etlichen Taxiunternehmern auf heftigen Widerstand. Bald jedoch sprach sich der rationelle Einsatz der Fahrzeuge herum. Da die Idee auch den Kunden gewaltige Vorteile brachte, wurde sie auch von diesen gerne angenommen.

Heute betreut die SALZBURG-TAXI 81-11 über 320 Fahrzeuge ihrer Mitglieder und Partner und ist in Salzburg Stadt der Marktführer. Die SALZBURG-TAXI 81-11 ist somit eine wichtige Einrichtung zur Fahrtenvermittlung im Taxigewerbe. Unsere Rufnummer 81-11 hat einen fast hundertprozentigen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung.

Unsere Zentrale, erreichbar unter der Rufnummernserie 81-11 , wird von den Mitgliedern und Partnern der Vereinigung finanziell getragen und erhalten. Die Einrichtung entspricht dem stets erforderlichen letzten Stand der Technik und Elektronik. Verbunden mit bestens geschultem Personal ist eine optimale Nutzung der möglichen Kapazitäten auch zu Spitzenzeiten gewährleistet.

Ziel ist die raschest mögliche Übermittlung von Fahrtaufträgen an die angeschlossenen Taxifahrzeuge. Dieser komplexe Vorgang ist ohne Einsatz modernster Elektronik gar nicht mehr zufriedenstellend möglich. Unser System der Fahrtenvergabe mittels vollautomatischer Datenübertragung hat - auch international gesehen - Anerkennung und viele Nachahmer gefunden.

Der Vorstand von SALZBURG-TAXI 81-11
In dieser Aufstellung von 2020 bis 2025

Obmann:                   Gregor LETTNER
Obmann Stv.:             FGO KR Erwin LEITNER
Kassier:                     Hermann WALLNER
Schriftführer:             Roman HILLERZEDER
Vorstandsmitglied:     Richard BURGHART
Vorstandsmitglied:     Ewald OBERASCHER

Christian REINER
Geschäftsführer SALZBURG-TAXI 81-11

Komm.-Rat Peter TUTSCHKU
Konsulent SALZBURG-TAXI 81-11 

Schiedsgericht SALZBURG-TAXI 81-11

Vorsitzender:          Mag. jur. Robert SODER
Mitglied:                 Andreas SUPPIK
Mitglied:                 Harald HUDAL
Mitglied:                 Manfred BERNHOFER
Mitglied:                 Friedrich VITZTHUM

Kontrollorgan von SALZBURG-TAXI 81-11

Mitglied:                 Erwin GRITSCH
Mitglied:                Harald BAURECKER

Redaktion der TAXI-Zeitung von SALZBURG-TAXI 81-11

Komm.-Rat Peter TUTSCHKU
Mag. Irina POTUPCHIK
Erwin GRITSCH
Udo EBNER
Christian REINER
Ingrid BRANDAUER
Gregor LETTNER
Petra LETTNER

 

SALZBURG-TAXI 81-11

Bayerhamerstraße 31
A-5020 Salzburg
Tel: 0662/81-11
Tel: 0662/87 44 00
Fax: 0662/88 25 05
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundlegende inhaltliche Richtung dieser Website ist, branchenmäßige bzw. branchenähnliche Informationen aller Art entsprechend zu kommunizieren. Als Ansprechpartner für SALZBURG-TAXI 81-11 sowie für die 81-11 Dienstleistungen, Verein & Co KG steht Ihnen selbstverständlich und jederzeit Herr Komm.-Rat Dir. Peter Tutschku zur Verfügung.

PROSIT 2021!!!

Heutiger Beschluss GelVG

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Taxiunternehmer/-innen,

wie berichtet sollte heute der Verkehrsausschuss des Parlaments in Wien eine Gesetzesänderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes beschließen, die für vorbestellte Fahrten (egal ob per App, per Telefon etc.) eine Ausnahme von den verordneten Taxitarifen vorsieht. Der verordnete Taxitarif – sofern es für die jeweilige Standortgemeinde einen solchen gibt – soll nur mehr für Fahrten vom Standplatz aus oder für sog. Spontanbeförderungen (=“herbeigewinkte“ Fahrten in der jeweiligen Standortgemeinde) gelten.

Wir sind als Interessenvertretung in allen Bundesländern und auch bundesweit als Fachverband massiv gegen diese geplanten Änderungen aufgetreten: Neben der damit verbundenen Ungleichbehandlung von Mitgliedsunternehmen unseres Gewerbes wäre damit auch den Bundesländern ein Großteil der Gestaltungsmöglichkeiten für verbindliche Tarife entzogen worden: Lediglich für Fahrten von Standplätzen und auf der Straße „herbeigewinkte“ Fahrten hätten noch verbindliche Tarife durch die Landeshauptleute verordnet werden können. Für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienstleister (wie über Telefon, E-Mail, Website oder App) bestellt worden wären, wären zwingend nur mehr Mindest- und Höchstentgelte vorgesehen worden, sofern sie von den Landeshauptleuten verordnet wurden. Wäre dies nicht der Fall, hätte ein Mindestpreis von € 5,00 für vorbestellte Fahrten bzw. € 3,00 für „Taxisharing“ und kein Maximalpreis gegolten.

In einer außerordentlichen „Teamleistung“ der Fachgruppen aller Bundesländer gemeinsam mit dem Fachverband ist es jedoch gelungen, die im Ministerratsvorschlag von 18.11.2020 vorliegende Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten abzuändern und hier wichtige Verbesserungen zu erreichen. Ohne diese Änderungen wäre die Grundkonstruktion des Gesetzes, das letztlich endlich fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern garantieren sollte, einen Monat vor seinem Inkrafttreten in Frage gestellt worden. Nicht nur wären sämtliche Landesverordnungen im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung gestanden, sondern es wäre den Landeshauptleuten die Kompetenz entzogen worden, einen einheitlichen Taxitarif für das gesamte Taxigewerbe zu verordnen.

Heute wurden schließlich im Verkehrsausschuss des Parlaments die oben genannten neuen Regelungen zwar beschlossen. In unermüdlichen Verhandlungen ist es uns aber gelungen, durch einen Abänderungsantrag elementare Verbesserungen der ursprünglich geplanten Regelung zu erreichen:
 

 

1.

Bei vorbestellten Fahrten kann der Fahrpreisanzeiger weiterhin verwendet werden und ein Abweichen vom verbindlichen Tarif ist möglich, jedoch nicht zwingend wie ursprünglich vorgesehen. Damit wird die Einheitlichkeit des Gewerbes gewahrt.

 

 

 

 

2.

Den Landeshauptleuten wurde jetzt eine sehr starke Gestaltungskompetenz betreffend das von der Bundesregierung gewünschte „Preisband für vermittelte Fahrten“ eingeräumt.

 

 

 

 

3.

Das Mindestentgelt von € 5,00 für „vorbestellte Fahrten“ bzw. € 3,00 bei „Taxisharing“ wird gestrichen, muss jedoch weiterhin dem Grundentgelt plus Zuschlägen entsprechen, sofern nichts anderes verordnet wurde. Die Untergrenze eines derartigen Preisbandes bildet damit der vom jeweiligen Landeshauptmann, den jeweiligen Gemeinden, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer ausgearbeitete Tarif.

 

 

 

 

4.

Außerdem wird ein gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen: Erst mit 1. März 2021 treten die Regelungen zur freien Preisvereinbarung und mit 1. Juni 2021 jene zum Taxisharing in Kraft, die Regelungen zum Einheitsgewerbe hingegen bereits mit 1. Jänner 2021.

 

 


Vorläufiges Fazit:

 

•

Unsere Sorgen wurden ernst genommen - die vergangenen Tage, in denen intensive Verhandlungen mit der Bundesregierung und den verkehrspolitischen Sprechern von ÖVP und Grünen stattfanden, waren entscheidend für dieses Ergebnis

•

Mit dem Abänderungsantrag ist es gelungen, die ausschlaggebende Gestaltungskompetenz des Landeshauptmannes wieder zu erreichen.

•

Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden – hier besteht also dringender Handlungsbedarf bis 1.3.2020. Wichtig ist aber auch die Tatsache, dass dieser Mindestpreis sich nunmehr allein von den bestehenden Tarifen der Bundesländer ableitet. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können.

•

Wir haben daher zumindest erreicht, dass auf die regionalen Unterschiede Rücksicht genommen und der große Gestaltungsspielraum der Bundesländer nochmals betont wird.

 

 



Freundliche Grüße
Mag. Stefan Pfisterer M.B.L.
Fachgruppengeschäftsführer

Hinweis: Alle Angaben in dieser Information erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Salzburg ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

Klarstellung aus derzeitiger Sicht

Für jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht richtig oder nur mangelhaft informiert sind, hier eine Klarstellung aus derzeitiger Sicht:

 

 

Wie bereits mehrmals kommuniziert, wird es ab 01.01.2021 nur mehr das TAXI geben, die Mietwagen werden in das Taxigewerbe eingegliedert und somit gibt es in Österreich nur mehr ein Einheitsgewerbe – nämlich TAXI! Sofern ein Tarif verordnet ist, müssen die Taxis, wie bisher auch, mit einem Taxameter ausgestattet sein und müssen den Taxameter im jeweiligen Tarifgebiet auch verwenden! Auch wenn der Taxitarif für fernmündlich bestellte Taxis frei gewählt werden dürfte, darf jedenfalls der bestehende Taxitarif als Untergrenze nicht unterschritten werden, Somit ist ein Preisdumping ausgeschlossen, „Billigfahrten“ sind daher auch von anderen Fahrtenvermittlungen NICHT zulässig.

 

Und das ist aus heutiger Sicht die entscheidende sowie wichtige Botschaft, egal wer, jeder muss sich an die „Untergrenze“ des Taxitarifes halten (der in Geltung stehende Taxitarif!) man darf diesen Tarif -im Tarifgebiet- NICHT unterbieten.

 

Mit dieser „erkämpften“ Regelung, dürfte für „Billiganbieter“ der Taximarkt in Österreich wohl uninteressant werden. Diesbezügliche Kontrollen und erhöhte Aufmerksamkeit wird wohl die Herausforderung in naher Zukunft sein müssen, um mit entsprechenden rechtlichen Mitteln gegen mögliche Verstöße umgehend vorzugehen. Wir sind jedenfalls sensibilisiert und werden mit Sicherheit unseren Teil dieser Aufgabe erfüllen und allenfalls wird 81-11 jegliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um Gesetzesbrecher zur Strecke zu bringen.

 

Zum Abschluss noch eine Klarstellung: Immer wieder fällt mir auf, dass in verschiedenen Kommentaren und geäußerten Meinungen die Ansicht vertreten wird, die „UBER-TAXI“ werden dies und werden das……. Die „UBER-TAXI“……, dazu muss klar und deutlich gesagt werden, dass UBER bei uns kein einziges Taxi oder keinen einzigen Mietwagen angemeldet hat, UBER bedient sich für ihre Vermittlungsdienste ausschließlich bestehende Taxi- und Mietwagenunternehmungen! Denkt einmal darüber nach.

 

Diese Taxiunternehmer (ab 01.01.2021) gibt es nur mehr Taxis, erhalten über die Fahrtenvermittlung UBER eine Fahrt, die EURO 10.- kostet. Dieser „Unternehmer“ bezahlt sodann die 10%ige Ust und Einkommenssteuer von dieser EURO 10.- Taxifahrt, und dann wird noch die Vermittlungsgebühr in der Höhe von 25% abgezogen!

„Unternehmer“ oder „Unterlasser“, das ist die berechtigte Frage!

Dazu kommt noch, dass dieser „großartige weltweit agierende“ Fahrtenvermittler in Österreich keine Steuern bezahlt!

 

Kommt jedoch ein kleiner Taxiunternehmer einmal in finanzielle Schwierigkeiten und bezahlt seine Steuern und Abgaben nicht zeitgerecht und ordnungsgemäß, dann wird er sofort mit Strafzahlungen und in weiterer Folge mit Exekution bedroht, bis hin, dass ihm die Insolvenz bei Gericht eröffnet wird. Da gibt es jedenfalls eine „Schieflage“, die nicht zu verstehen ist!

 

Wir, die in Österreich tätigen Taxiunternehmer und Vermttlungszentralen, werden uns zu wehren wissen und alles Mögliche auch in Zukunft unternehmen, um diese Art von „versuchter Vernichtung“ einer ganzen Branche zu verhindern. Bei über 10.000 Taxiunternehmungen mit ca. 18.000 Taxifahrzeugen, deren zahlreiche beschäftigten Lenkerinnen und Lenker werden sich gegen solche Aktionen heftig zur Wehr setzen.

Da sollten sich die verantwortlichen Entscheidungsträger, welche versucht haben, das Taxigewerbe zu ruinieren, in Zukunft „warm anziehen!“

 

Das meint Euer

Komm.-Rat Peter Tutschku

 

Salzburg, im Dezember 2020

Die Abstimmung betreffend Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetz ist auf 10. oder 11. Dezember 2020 verschoben worden!

A C H T U N G

 

Die Abstimmung betreffend Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetz ist auf 10. oder 11. Dezember 2020 verschoben worden!

Somit muss auch die Demonstrationsfahrt nach Wien vom 03.12. auf 09.12.20 verschoben werden!

Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für das große Engagement und Solidarität, verbunden mit der Hoffnung, dass die bis gemeldeten auch am 09.12.20 Zeit finden, um nach Wien mitzufahren.

Nur ein starker und gemeinsamer „Auftritt“ ist sinnvoll und kann helfen. Die zuständigen Politiker müssen ganz einfach begreifen, dass diese Vorgangsweise völlig unakzeptabel ist und sich die TAXIUNTERNEHMER und deren Lenkerinnen und Lenker zu wehren wissen.

So eine Änderung kann auch nicht im Sinne der Konsumenten sein und kann daher nicht hingenommen werden.

Wir sind ja auf keinen Bazar, wo Fahrgäste und der Taxilenker in Hinkunft um den Fuhrlohn handeln müssen, unsere Fahrgäste müssen sich auf einen fairen und regelmäßig gleichbleibenden Taxitarif verlassen können!

PeTu

  1. Änderung im Gelegenheitsverkehrsgesetz in „letzter Minute“ -untragbar und unakzeptabel!
  2. R U N D S C H R E I B E N
  3. BRANDAKTUELL!!!!
  4. SALZBURG-TAXI 81-11 Eine Erfolgsgeschichte

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