Was Sie schon immer über 81-11 wissen wollten
Was Sie schon immer über 81-11 wissen wollten
Diese Gemeinschaft wurde im Jahre 1963 von Taxiunternehmern der Stadt Salzburg zuerst in der Rechtsform einer GesmbH gegründet. Nach einiger Zeit wurde aus der Gesellschaft die Salzburger Funktaxi-Vereinigung. Einer der Zwecke war (und ist), eine Erleichterung bei der Annahme und Vermittlung von Aufträgen für Taxifahrten herbeizuführen. Zuvor gab es nur zwei Möglichkeiten, ein Taxi zu beauftragen: Entweder begab sich der Fahrgast persönlich zum nächsten Taxistandplatz oder er rief bei einem der wenigen Standplatztelefone an.
Die Vermittlung von Fahrtaufträgen mittels Funk war also damals für Salzburg Neuland. Die Idee, die in der heutigen Zeit gar nicht mehr wegzudenken ist, stieß anfangs bei etlichen Taxiunternehmern auf heftigen Widerstand. Bald jedoch sprach sich der rationelle Einsatz der Fahrzeuge herum. Da die Idee auch den Kunden gewaltige Vorteile brachte, wurde sie auch von diesen gerne angenommen.
Heute betreut die SALZBURG-TAXI 81-11 über 320 Fahrzeuge ihrer Mitglieder und Partner und ist in Salzburg Stadt der Marktführer. Die SALZBURG-TAXI 81-11 ist somit eine wichtige Einrichtung zur Fahrtenvermittlung im Taxigewerbe. Unsere Rufnummer 81-11 hat einen fast hundertprozentigen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung.
Unsere Zentrale, erreichbar unter der Rufnummernserie 81-11 , wird von den Mitgliedern und Partnern der Vereinigung finanziell getragen und erhalten. Die Einrichtung entspricht dem stets erforderlichen letzten Stand der Technik und Elektronik. Verbunden mit bestens geschultem Personal ist eine optimale Nutzung der möglichen Kapazitäten auch zu Spitzenzeiten gewährleistet.
Ziel ist die raschest mögliche Übermittlung von Fahrtaufträgen an die angeschlossenen Taxifahrzeuge. Dieser komplexe Vorgang ist ohne Einsatz modernster Elektronik gar nicht mehr zufriedenstellend möglich. Unser System der Fahrtenvergabe mittels vollautomatischer Datenübertragung hat - auch international gesehen - Anerkennung und viele Nachahmer gefunden.
Der Vorstand von SALZBURG-TAXI 81-11
In dieser Aufstellung von 2020 bis 2025
Obmann: Gregor LETTNER
Obmann Stv.: FGO KR Erwin LEITNER
Kassier: Hermann WALLNER
Schriftführer: Roman HILLERZEDER
Vorstandsmitglied: Richard BURGHART
Vorstandsmitglied: Ewald OBERASCHER
Christian REINER
Geschäftsführer SALZBURG-TAXI 81-11
Komm.-Rat Peter TUTSCHKU
Konsulent SALZBURG-TAXI 81-11
Schiedsgericht SALZBURG-TAXI 81-11
Vorsitzender: Mag. jur. Robert SODER
Mitglied: Andreas SUPPIK
Mitglied: Harald HUDAL
Mitglied: Manfred BERNHOFER
Mitglied: Friedrich VITZTHUM
Kontrollorgan von SALZBURG-TAXI 81-11
Mitglied: Erwin GRITSCH
Mitglied: Harald BAURECKER
Redaktion der TAXI-Zeitung von SALZBURG-TAXI 81-11
Komm.-Rat Peter TUTSCHKU
Mag. Irina POTUPCHIK
Erwin GRITSCH
Udo EBNER
Christian REINER
Ingrid BRANDAUER
Gregor LETTNER
Petra LETTNER
SALZBURG-TAXI 81-11
Bayerhamerstraße 31
A-5020 Salzburg
Tel: 0662/81-11
Tel: 0662/87 44 00
Fax: 0662/88 25 05
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Grundlegende inhaltliche Richtung dieser Website ist, branchenmäßige bzw. branchenähnliche Informationen aller Art entsprechend zu kommunizieren. Als Ansprechpartner für SALZBURG-TAXI 81-11 sowie für die 81-11 Dienstleistungen, Verein & Co KG steht Ihnen selbstverständlich und jederzeit Herr Komm.-Rat Dir. Peter Tutschku zur Verfügung.
Heutiger Beschluss GelVG
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Taxiunternehmer/-innen,
wie berichtet sollte heute der Verkehrsausschuss des Parlaments in Wien eine Gesetzesänderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes beschließen, die für vorbestellte Fahrten (egal ob per App, per Telefon etc.) eine Ausnahme von den verordneten Taxitarifen vorsieht. Der verordnete Taxitarif – sofern es für die jeweilige Standortgemeinde einen solchen gibt – soll nur mehr für Fahrten vom Standplatz aus oder für sog. Spontanbeförderungen (=“herbeigewinkte“ Fahrten in der jeweiligen Standortgemeinde) gelten.
Wir sind als Interessenvertretung in allen Bundesländern und auch bundesweit als Fachverband massiv gegen diese geplanten Änderungen aufgetreten: Neben der damit verbundenen Ungleichbehandlung von Mitgliedsunternehmen unseres Gewerbes wäre damit auch den Bundesländern ein Großteil der Gestaltungsmöglichkeiten für verbindliche Tarife entzogen worden: Lediglich für Fahrten von Standplätzen und auf der Straße „herbeigewinkte“ Fahrten hätten noch verbindliche Tarife durch die Landeshauptleute verordnet werden können. Für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienstleister (wie über Telefon, E-Mail, Website oder App) bestellt worden wären, wären zwingend nur mehr Mindest- und Höchstentgelte vorgesehen worden, sofern sie von den Landeshauptleuten verordnet wurden. Wäre dies nicht der Fall, hätte ein Mindestpreis von € 5,00 für vorbestellte Fahrten bzw. € 3,00 für „Taxisharing“ und kein Maximalpreis gegolten.
In einer außerordentlichen „Teamleistung“ der Fachgruppen aller Bundesländer gemeinsam mit dem Fachverband ist es jedoch gelungen, die im Ministerratsvorschlag von 18.11.2020 vorliegende Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten abzuändern und hier wichtige Verbesserungen zu erreichen. Ohne diese Änderungen wäre die Grundkonstruktion des Gesetzes, das letztlich endlich fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern garantieren sollte, einen Monat vor seinem Inkrafttreten in Frage gestellt worden. Nicht nur wären sämtliche Landesverordnungen im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung gestanden, sondern es wäre den Landeshauptleuten die Kompetenz entzogen worden, einen einheitlichen Taxitarif für das gesamte Taxigewerbe zu verordnen.
Heute wurden schließlich im Verkehrsausschuss des Parlaments die oben genannten neuen Regelungen zwar beschlossen. In unermüdlichen Verhandlungen ist es uns aber gelungen, durch einen Abänderungsantrag elementare Verbesserungen der ursprünglich geplanten Regelung zu erreichen:
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Vorläufiges Fazit:
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Freundliche Grüße
Mag. Stefan Pfisterer M.B.L.
Fachgruppengeschäftsführer
Hinweis: Alle Angaben in dieser Information erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Salzburg ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
Klarstellung aus derzeitiger Sicht
Für jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht richtig oder nur mangelhaft informiert sind, hier eine Klarstellung aus derzeitiger Sicht:
Wie bereits mehrmals kommuniziert, wird es ab 01.01.2021 nur mehr das TAXI geben, die Mietwagen werden in das Taxigewerbe eingegliedert und somit gibt es in Österreich nur mehr ein Einheitsgewerbe – nämlich TAXI! Sofern ein Tarif verordnet ist, müssen die Taxis, wie bisher auch, mit einem Taxameter ausgestattet sein und müssen den Taxameter im jeweiligen Tarifgebiet auch verwenden! Auch wenn der Taxitarif für fernmündlich bestellte Taxis frei gewählt werden dürfte, darf jedenfalls der bestehende Taxitarif als Untergrenze nicht unterschritten werden, Somit ist ein Preisdumping ausgeschlossen, „Billigfahrten“ sind daher auch von anderen Fahrtenvermittlungen NICHT zulässig.
Und das ist aus heutiger Sicht die entscheidende sowie wichtige Botschaft, egal wer, jeder muss sich an die „Untergrenze“ des Taxitarifes halten (der in Geltung stehende Taxitarif!) man darf diesen Tarif -im Tarifgebiet- NICHT unterbieten.
Mit dieser „erkämpften“ Regelung, dürfte für „Billiganbieter“ der Taximarkt in Österreich wohl uninteressant werden. Diesbezügliche Kontrollen und erhöhte Aufmerksamkeit wird wohl die Herausforderung in naher Zukunft sein müssen, um mit entsprechenden rechtlichen Mitteln gegen mögliche Verstöße umgehend vorzugehen. Wir sind jedenfalls sensibilisiert und werden mit Sicherheit unseren Teil dieser Aufgabe erfüllen und allenfalls wird 81-11 jegliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um Gesetzesbrecher zur Strecke zu bringen.
Zum Abschluss noch eine Klarstellung: Immer wieder fällt mir auf, dass in verschiedenen Kommentaren und geäußerten Meinungen die Ansicht vertreten wird, die „UBER-TAXI“ werden dies und werden das……. Die „UBER-TAXI“……, dazu muss klar und deutlich gesagt werden, dass UBER bei uns kein einziges Taxi oder keinen einzigen Mietwagen angemeldet hat, UBER bedient sich für ihre Vermittlungsdienste ausschließlich bestehende Taxi- und Mietwagenunternehmungen! Denkt einmal darüber nach.
Diese Taxiunternehmer (ab 01.01.2021) gibt es nur mehr Taxis, erhalten über die Fahrtenvermittlung UBER eine Fahrt, die EURO 10.- kostet. Dieser „Unternehmer“ bezahlt sodann die 10%ige Ust und Einkommenssteuer von dieser EURO 10.- Taxifahrt, und dann wird noch die Vermittlungsgebühr in der Höhe von 25% abgezogen!
„Unternehmer“ oder „Unterlasser“, das ist die berechtigte Frage!
Dazu kommt noch, dass dieser „großartige weltweit agierende“ Fahrtenvermittler in Österreich keine Steuern bezahlt!
Kommt jedoch ein kleiner Taxiunternehmer einmal in finanzielle Schwierigkeiten und bezahlt seine Steuern und Abgaben nicht zeitgerecht und ordnungsgemäß, dann wird er sofort mit Strafzahlungen und in weiterer Folge mit Exekution bedroht, bis hin, dass ihm die Insolvenz bei Gericht eröffnet wird. Da gibt es jedenfalls eine „Schieflage“, die nicht zu verstehen ist!
Wir, die in Österreich tätigen Taxiunternehmer und Vermttlungszentralen, werden uns zu wehren wissen und alles Mögliche auch in Zukunft unternehmen, um diese Art von „versuchter Vernichtung“ einer ganzen Branche zu verhindern. Bei über 10.000 Taxiunternehmungen mit ca. 18.000 Taxifahrzeugen, deren zahlreiche beschäftigten Lenkerinnen und Lenker werden sich gegen solche Aktionen heftig zur Wehr setzen.
Da sollten sich die verantwortlichen Entscheidungsträger, welche versucht haben, das Taxigewerbe zu ruinieren, in Zukunft „warm anziehen!“
Das meint Euer
Komm.-Rat Peter Tutschku
Salzburg, im Dezember 2020
Die Abstimmung betreffend Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetz ist auf 10. oder 11. Dezember 2020 verschoben worden!
A C H T U N G
Die Abstimmung betreffend Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetz ist auf 10. oder 11. Dezember 2020 verschoben worden!
Somit muss auch die Demonstrationsfahrt nach Wien vom 03.12. auf 09.12.20 verschoben werden!
Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für das große Engagement und Solidarität, verbunden mit der Hoffnung, dass die bis gemeldeten auch am 09.12.20 Zeit finden, um nach Wien mitzufahren.
Nur ein starker und gemeinsamer „Auftritt“ ist sinnvoll und kann helfen. Die zuständigen Politiker müssen ganz einfach begreifen, dass diese Vorgangsweise völlig unakzeptabel ist und sich die TAXIUNTERNEHMER und deren Lenkerinnen und Lenker zu wehren wissen.
So eine Änderung kann auch nicht im Sinne der Konsumenten sein und kann daher nicht hingenommen werden.
Wir sind ja auf keinen Bazar, wo Fahrgäste und der Taxilenker in Hinkunft um den Fuhrlohn handeln müssen, unsere Fahrgäste müssen sich auf einen fairen und regelmäßig gleichbleibenden Taxitarif verlassen können!
PeTu