Für jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht richtig oder nur mangelhaft informiert sind, hier eine Klarstellung aus derzeitiger Sicht:

 

 

Wie bereits mehrmals kommuniziert, wird es ab 01.01.2021 nur mehr das TAXI geben, die Mietwagen werden in das Taxigewerbe eingegliedert und somit gibt es in Österreich nur mehr ein Einheitsgewerbe – nämlich TAXI! Sofern ein Tarif verordnet ist, müssen die Taxis, wie bisher auch, mit einem Taxameter ausgestattet sein und müssen den Taxameter im jeweiligen Tarifgebiet auch verwenden! Auch wenn der Taxitarif für fernmündlich bestellte Taxis frei gewählt werden dürfte, darf jedenfalls der bestehende Taxitarif als Untergrenze nicht unterschritten werden, Somit ist ein Preisdumping ausgeschlossen, „Billigfahrten“ sind daher auch von anderen Fahrtenvermittlungen NICHT zulässig.

 

Und das ist aus heutiger Sicht die entscheidende sowie wichtige Botschaft, egal wer, jeder muss sich an die „Untergrenze“ des Taxitarifes halten (der in Geltung stehende Taxitarif!) man darf diesen Tarif -im Tarifgebiet- NICHT unterbieten.

 

Mit dieser „erkämpften“ Regelung, dürfte für „Billiganbieter“ der Taximarkt in Österreich wohl uninteressant werden. Diesbezügliche Kontrollen und erhöhte Aufmerksamkeit wird wohl die Herausforderung in naher Zukunft sein müssen, um mit entsprechenden rechtlichen Mitteln gegen mögliche Verstöße umgehend vorzugehen. Wir sind jedenfalls sensibilisiert und werden mit Sicherheit unseren Teil dieser Aufgabe erfüllen und allenfalls wird 81-11 jegliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um Gesetzesbrecher zur Strecke zu bringen.

 

Zum Abschluss noch eine Klarstellung: Immer wieder fällt mir auf, dass in verschiedenen Kommentaren und geäußerten Meinungen die Ansicht vertreten wird, die „UBER-TAXI“ werden dies und werden das……. Die „UBER-TAXI“……, dazu muss klar und deutlich gesagt werden, dass UBER bei uns kein einziges Taxi oder keinen einzigen Mietwagen angemeldet hat, UBER bedient sich für ihre Vermittlungsdienste ausschließlich bestehende Taxi- und Mietwagenunternehmungen! Denkt einmal darüber nach.

 

Diese Taxiunternehmer (ab 01.01.2021) gibt es nur mehr Taxis, erhalten über die Fahrtenvermittlung UBER eine Fahrt, die EURO 10.- kostet. Dieser „Unternehmer“ bezahlt sodann die 10%ige Ust und Einkommenssteuer von dieser EURO 10.- Taxifahrt, und dann wird noch die Vermittlungsgebühr in der Höhe von 25% abgezogen!

„Unternehmer“ oder „Unterlasser“, das ist die berechtigte Frage!

Dazu kommt noch, dass dieser „großartige weltweit agierende“ Fahrtenvermittler in Österreich keine Steuern bezahlt!

 

Kommt jedoch ein kleiner Taxiunternehmer einmal in finanzielle Schwierigkeiten und bezahlt seine Steuern und Abgaben nicht zeitgerecht und ordnungsgemäß, dann wird er sofort mit Strafzahlungen und in weiterer Folge mit Exekution bedroht, bis hin, dass ihm die Insolvenz bei Gericht eröffnet wird. Da gibt es jedenfalls eine „Schieflage“, die nicht zu verstehen ist!

 

Wir, die in Österreich tätigen Taxiunternehmer und Vermttlungszentralen, werden uns zu wehren wissen und alles Mögliche auch in Zukunft unternehmen, um diese Art von „versuchter Vernichtung“ einer ganzen Branche zu verhindern. Bei über 10.000 Taxiunternehmungen mit ca. 18.000 Taxifahrzeugen, deren zahlreiche beschäftigten Lenkerinnen und Lenker werden sich gegen solche Aktionen heftig zur Wehr setzen.

Da sollten sich die verantwortlichen Entscheidungsträger, welche versucht haben, das Taxigewerbe zu ruinieren, in Zukunft „warm anziehen!“

 

Das meint Euer

Komm.-Rat Peter Tutschku

 

Salzburg, im Dezember 2020