November 2020

 

Liebe Mitglieder, Partner/-innen und liebe Lenker/-innen!

 

Aus gegebenem Anlass, möchten wir Euch die neuesten Informationen und den derzeitigen Wissensstand mitteilen.

Am 18. November wurde im Ministerrat folgender Antrag auf Änderung durch Frau

Ministerin Gewessler (Grüne) eingebracht:

Vortrag an den Ministerrat

Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

Mit dem Ziel faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten beschloss der Nationalrat 2019 mittels

Initiativantrag zum Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes zum Personenbeförderungsgewerbe mit PKW. Jene Regelungen zur Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für die davor getrennten Gewerbe, die noch nicht in Kraft getreten sind, treten mit 1.1.2021 in Kraft.

Wie bisher allein für Taxis können die Landeshauptleute einen verbindlichen Tarif für das gesamte Gewerbe festlegen, wobei das Gesetz einige zwingende Ausnahmen von der Tarifpflicht vorsieht. Das Gesetz ermöglicht es aber nicht, für den Fall, dass weitere Ausnahme von der Tarifpflicht verordnet werden sollen beispielsweise für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienst zu einem vorab vereinbarten Preis bestellt werden auch Rahmenbedingungen für die Bildung des Entgelts zu setzen, sondern lediglich eine völlige Freigabe der Preisbildung.

Eine vollständige Liberalisierung der Preise bei Verordnung einer solchen Ausnahme würde die Gefahr eines Preiskampfes mit sich bringen, und die Situation der Lenkerinnen und die Marktchancen kleiner Betriebe verschlechtern. Gleichzeitig behindert der fehlende Gestaltungsspielraum für eine Tarifverordnung bei weiteren Ausnahmen das Zulassen von innovativen, digitalen Angebote unter Rahmenbedingungen, die weiterhin fairen Wettbewerb und sicherstellen und weiteren Nutzen wie das Vermeiden von Fahrten mittels Bündelung von Bestellungen ermöglichen würden.

Dahingehend kritisierte die Bundeswettbewerbsbehörde nach einer umfangreichen Branchenuntersuchung verschiedene Auswirkungen auf Wettbewerb und Innovation in dem Gewerbe.

Aufgrund zahlreicher Anfragen an das BMK, wie der mit der Novelle 2019 geschaffene §14 Abs. lb zu verstehen sei, ist der Bedarf an einer Änderung desselben klar gegeben.

Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 in der ab 1.1.2021 gültigen Fassung soll daher in zwei Punkten geändert werden:

  • Für Beförderungen, die im Wege eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, kommt ein

verbindlicher Tarif nicht zur Anwendung. Stattdessen erhalten die Landeshauptleute die

Möglichkeit, für die zu vereinbarenden Entgelte eine Bandbreite oder Formen von Mindest- oder

Höchstentgelten festzulegen.

 Es wird ermöglicht, bei Fahrten, die im Wege eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, jedenfalls auch anbieten zu dürfen, andere Fahrgäste von anderen Orten abzuholen und/oder zu verschiedenen Zielen zu befördern, wenn vorab ein reduzierter Fahrpreis vereinbart wird.

Ich stelle daher den Antrag, die Bundesregierung wolle den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, samt Erläuterungen dem Nationalrat zur verfassungsgemäßen Behandlung zuleiten.

 

  1. November 2020

Leonore Gewessler, BA Bundesministerin

 

Das dieser Antrag ganz klar die Handschrift von Uber und Co trägt ist eindeutig nicht von der Hand zu weisen. Inwieweit der eingebrachte Antrag noch abgeändert wird ist noch nicht abzusehen. Auf Anfrage der Austria Presse Agentur (kurz APA) beim zuständigen Verkehrsministerium wurden folgende Infos durch S24 weitergeleitet:

Grundsätzlich soll es zwei Arten der Preisbildung geben: Wer an einem Taxistand in ein Fahrzeug steigt oder am Straßenrand ein Taxi mit Taxameter heranwinkt, kann, ohne über den Preis zu sprechen, einsteigen und sich den Fahrpreis am Ende per Taxameter vorrechnen lassen. Man kann sich auch wie bisher per Telefon ein Taxi mit Taxameter bestellen und am Ende der Fahrt den Taxameter-Preis bezahlen. Wer aber per Telefon oder Internet ein Fahrzeug bestellt, kann für die Fahrt auch im Voraus einen Preis vereinbaren. Dieser darf nach der Fahrt nicht mehr steigen. Solche vermittelten und im Voraus vereinbarten Fahrten dürfen sowohl Mietwagen ohne Taxameter als auch Taxler mit Taxameter anbieten, hieß es auf APA-Anfrage im Verkehrsministerium. "Ein Missverständnis" nennt es das Verkehrsministerium höflich, dass Taxier mit Taxameter nun fürchten, dass sie keine per Internet oder Telefon ermittelten und im Voraus fixierten Fahrten anbieten dürften. Im Gegenteil sei es das ausdrückliche Ziel, alle gleichzustellen, hieß es.

Pauschalpreise auch bei Uber Nicht nur Plattformen wie Uber, auch die Taxizentrale darf künftig Fahrten mit Pauschalpreis vermitteln. Ganz grundsätzlich wäre auch denkbar, als Kunde selber einen Preis vorzuschlagen, auch wenn das derzeit unüblich sei. Diese Gleichstellung gilt künftig auch für den Mindestpreis einer Fahrt. Denn Plattformen wie Uber müssen künftig als Mindestpreis die den Taxlern vorgeschriebene Grundgebühr mit Zuschlag zahlen. Konkret in Wien also 6,60 Euro (Grundtaxe 3,80 plus Funktaxe 2,80 Euro). Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindest-Fahrpreis von 5 Euro. Auf Landesebene kann künftig zusätzlich auch ein Höchstpreis vorgegeben werden, wenn das gewünscht werde.

 

Was bedeutet das für uns?

Grundsätzlich wird es in Zukunft weiterhin möglich sein, Fahrten wie bisher zu vermitteln und mit dem Taxameter zu fahren. Weiters wird es möglich sein auf Kundenwunsch einen Fixpreis über die Zentrale zu vereinbaren und an unsere Fahrzeuge verbindlich weiterzuleiten. Dies ist bereits in der BFDO im Absatz G, Punkt 7 eindeutig geregelt. Weiters ist es auch bereits technisch möglich den Fahrpreis bei Auftragsvergabe anzufügen. Es ist jedoch wie bisher dem Taxilenker nicht gestattet, am Standplatz oder mit dem vermittelten Kunden Fahrpreise im Tarifgebiet zu verhandeln. Am Standplatz ist für Fahrten im Tarifgebiet nach wie vor der Taxameter zu verwenden und bei vermittelten Fahrten ist der von der Zentrale vorgegebene und der Kundschaft mitgeteilte Fahrpreis zu verrechnen. Die Fahrpreisbestimmung erfolgt laut der neuen Gesetzgebung ausschließlich durch die

Zentrale. Eines ist klar, Uber sind wir dank dieses Antrages nicht los.

Wir werden uns durch Qualität und einer besseren Dienstleistung von unseren

Mitbewerbern abheben müssen, um unsere Position in dieser Form in Salzburg halten zu können. Unser Fachgruppenobmann Erwin Leitner kämpft seit 18. November täglich für uns, um diese Änderung abzuwenden und/oder sie zu unseren Gunsten zu verändern. Am Montag findet eine weitere österreichweite Sitzung statt. Es können sich alle sicher sein, dass alles nur Erdenkliche versucht wird, um diese hinterhältige Änderung zu verhindern. Weiters sind bereits Proteste und Demos österreichweit geplant, sollte diese Abänderung nicht in unserem Sinne erfolgen. Ihr werdet natürlich rechtzeitig informiert und werdet gebeten, rege daran teilzunehmen.

Alle neuen Infos und Nachrichten werden natürlich so schnell als möglich an euch weitergeleitet.

 

Euer 81-11 Team

 

Gregor Lettner

Obmann