Einheitsgewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“


Sehr geehrtes Mitglied der Fachgruppe Personenbeförderungsgewerbe mit PKW,


Sie haben bereits Anfang des Jahres von einer Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes erfahren.
Mit dieser Änderung wird das Taxigewerbe mit dem Mietwagengewerbe nun vereint und zukünftig als einheitliches Gewerbe geführt, mit dem Wortlaut:
„Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“
Diese Änderung sollte ursprünglich ab 01. September 2020 gelten, aufgrund der Beschränkungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19, verlängerte sich diese Frist allerdings auf 01. Jänner 2021.
Die Fachgruppe darf Sie bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass durch das Zusammenführen der beiden Gewerbe es ab 01. Jänner 2021 für alle bisherigen Mietwagenlenker verpflichtend sein wird, ebenfalls einen Taxilenkerausweis zu besitzen.
Die Fachgruppe wird Sie rechtzeitig über den möglichen Weg zum, dann erforderlichen Taxilenkerausweis für bisherige Mietwagenlenker, informieren!
Für allfällige Rückfragen, auch betreffend Ausnahmen für Omnibuslenker, steht die Fachgruppe gerne per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bzw per Telefon (0662 8888 290) zur Verfügung.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen können wir leider nur in begründeten Ausnahmefällen persönliche Beratungen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vornehmen!
Wir danken für Ihr Verständnis.


Freundliche Grüße
Mag. Vera Pogacar
Referentin