1/ Die Neuerungen im Gelegenheitsverkehrsgesetz treten nicht mit 01.09.2020, sondern erst mit 01.01.2021 in Kraft.

2/  Pro Sitzreihe dürfen in Taxifahrzeugen einschließlich des Lenkers nur zwei Personen befördert werden (in einer 5-sitzigen Limousine also ein Fahrer und maximal drei Fahrgäste). Alle Personen, also auch der Taxilenker, haben eine den Mund- und      Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Darunter ist alles zu verstehen, was den Mund- und Nasenbereich abdeckt.

Hinweis: Eine Plexiglasvorrichtung oder eine sonstige Schutzvorrichtung im Taxi befreit nicht von dieser „Maskenpflicht“!