Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrtes Mitglied der Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit PKW!

Das BMF hat zu Anfrage in Bezug auf Registrierkassen und den derzeitigen, vorübergehenden Betriebsschließungen mitgeteilt, dass bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb). Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.

Freundliche Grüße
Mag. Stefan Pfisterer
Fachgruppengeschäftsführer