Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Verkehrs- und Straßenrechtsamt teilte mit, dass für die Freischaltung der Poller-Fernbedienungen ein persönliches Erscheinen im Amt derzeit NICHT mehr erforderlich ist.

Die Prüfung der Berechtigungen und die Freischaltung erfolgen automatisch. Sollten die Voraussetzungen für die Verwendung der Fernbedienung nicht mehr vorliegen, ist diese umgehend beim Verkehrs- und Straßenrechtsamt zurückzugeben. Die Behörde teilte weiters mit, dass jede missbräuchliche Verwendung bzw. Weiterverwendung zur Anzeige gebracht wird..


Freundliche Grüße
Mag. Stefan Pfisterer M.B.L.
Fachgruppengeschäftsführer

Hinweis: Alle Angaben in dieser Information erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Salzburg ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!