Änderung im Gelegenheitsverkehrsgesetz in „letzter Minute“ -untragbar und unakzeptabel!
Äußerst interessant ist die geplante Änderung, welche hinter dem Rücken der Sozialpartner, somit auch den Vertretern des Taxigewerbes in aller letzter Minute dem Parlament zur Abstimmung am 04.12.2020 vorgelegt wird.
Bei dieser Änderung, welche die zuständige Ministerin (Grüne) auch unter Zustimmung vom Verkehrssprecher der ÖVP in das Gelegenheitsverkehrsgesetz festschreiben will, ist das Ende des verbindlichen Tarifes im Taxigewerbe. Und wenn man sich die verschiedenen Kommentare von den Politikern, die diese Gesetzesänderung fordern und unterstützen hört, spätestens dann wird klar, dass diese Personen vom Taxigewerbe und dem tägliche Broterwerb für tausende Familien, nicht nur überhaupt keine Ahnung haben, sondern in ihrer „Abgehobenheit“ ein Gewerbe auf Sicht zerstören, welches immerhin Teil des ÖPNV ist und täglich zigtausende Personen befördert. In den Städten an 365 Tagen, rund um die Uhr, auch zu jener Uhrzeit, wo diese Verantwortungsträger wohlbehütet in ihren eigenen Wänden gut schlafen.
Das diese Liberalisierung der Tarifgestaltung den amerikanischen Fahrtenanbieter UBER zugutekommt, liegt klar und deutlich auf der Hand! Bleibt für die tausenden Taxiunternehmer in Österreich die Frage offen, wodurch diese eigenartige Entscheidungsfindung motiviert wurde bzw. ist? Gedanken und Phantasie sind ja Gott-sei-Dank in Österreich noch frei.
Zumal dieser Anbieter in Österreich keine Steuern bezahlt und in einer Art und Weise geradezu „hofiert“ wird, ist jedenfalls als zu hinterfragen.
Deshalb meine Bitte an alle Taxiunternehmer, egal ob mit oder ohne Funk, nehmt jegliche Art von Protest und Demo gegen diese Gesetzesvorlage wahr und lässt nichts unversucht. Wir haben aber auch politische Unterstützer, so z.B hat sich Frau Landtagsabgeordnete Michaela Bartel in zahlreichen Telefonaten und persönlichen Gesprächen für die Belange der Taxiunternehmer eingesetzt. Auch ich habe mein umfassendes Netzwerk genützt, um zahlreich zu reklamieren und sich für die Interessen der Österreichischen Taxiunternehmer entsprechend einzusetzen. Landes- und Bundesobmann KR Erwin Leitner kämpft derzeit wie „ein Löwe“ um in dieser leidigen Sache noch zu retten, was zu retten ist. Unsere Funktionäre mit Obmann telefonieren sich die Finger wund, es wird unsererseits alles getan, um unseren Unmut zum Ausdruck zu bringen, verbunden mit der Hoffnung, dass es uns noch helfen wird.
Der Zusammenhalt ist in diesen schweren Stunden „das um und auf“, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, denn wer nichts tut, bzw. nicht kämpft, hat bereits verloren!
Euer Peter Tutschku
R U N D S C H R E I B E N
November 2020
Liebe Mitglieder, Partner/-innen und liebe Lenker/-innen!
Aus gegebenem Anlass, möchten wir Euch die neuesten Informationen und den derzeitigen Wissensstand mitteilen.
Am 18. November wurde im Ministerrat folgender Antrag auf Änderung durch Frau
Ministerin Gewessler (Grüne) eingebracht:
Vortrag an den Ministerrat
Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird
Mit dem Ziel faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten beschloss der Nationalrat 2019 mittels
Initiativantrag zum Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes zum Personenbeförderungsgewerbe mit PKW. Jene Regelungen zur Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für die davor getrennten Gewerbe, die noch nicht in Kraft getreten sind, treten mit 1.1.2021 in Kraft.
Wie bisher allein für Taxis können die Landeshauptleute einen verbindlichen Tarif für das gesamte Gewerbe festlegen, wobei das Gesetz einige zwingende Ausnahmen von der Tarifpflicht vorsieht. Das Gesetz ermöglicht es aber nicht, für den Fall, dass weitere Ausnahme von der Tarifpflicht verordnet werden sollen beispielsweise für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienst zu einem vorab vereinbarten Preis bestellt werden auch Rahmenbedingungen für die Bildung des Entgelts zu setzen, sondern lediglich eine völlige Freigabe der Preisbildung.
Eine vollständige Liberalisierung der Preise bei Verordnung einer solchen Ausnahme würde die Gefahr eines Preiskampfes mit sich bringen, und die Situation der Lenkerinnen und die Marktchancen kleiner Betriebe verschlechtern. Gleichzeitig behindert der fehlende Gestaltungsspielraum für eine Tarifverordnung bei weiteren Ausnahmen das Zulassen von innovativen, digitalen Angebote unter Rahmenbedingungen, die weiterhin fairen Wettbewerb und sicherstellen und weiteren Nutzen wie das Vermeiden von Fahrten mittels Bündelung von Bestellungen ermöglichen würden.
Dahingehend kritisierte die Bundeswettbewerbsbehörde nach einer umfangreichen Branchenuntersuchung verschiedene Auswirkungen auf Wettbewerb und Innovation in dem Gewerbe.
Aufgrund zahlreicher Anfragen an das BMK, wie der mit der Novelle 2019 geschaffene §14 Abs. lb zu verstehen sei, ist der Bedarf an einer Änderung desselben klar gegeben.
Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 in der ab 1.1.2021 gültigen Fassung soll daher in zwei Punkten geändert werden:
- Für Beförderungen, die im Wege eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, kommt ein
verbindlicher Tarif nicht zur Anwendung. Stattdessen erhalten die Landeshauptleute die
Möglichkeit, für die zu vereinbarenden Entgelte eine Bandbreite oder Formen von Mindest- oder
Höchstentgelten festzulegen.
Es wird ermöglicht, bei Fahrten, die im Wege eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, jedenfalls auch anbieten zu dürfen, andere Fahrgäste von anderen Orten abzuholen und/oder zu verschiedenen Zielen zu befördern, wenn vorab ein reduzierter Fahrpreis vereinbart wird.
Ich stelle daher den Antrag, die Bundesregierung wolle den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, samt Erläuterungen dem Nationalrat zur verfassungsgemäßen Behandlung zuleiten.
- November 2020
Leonore Gewessler, BA Bundesministerin
Das dieser Antrag ganz klar die Handschrift von Uber und Co trägt ist eindeutig nicht von der Hand zu weisen. Inwieweit der eingebrachte Antrag noch abgeändert wird ist noch nicht abzusehen. Auf Anfrage der Austria Presse Agentur (kurz APA) beim zuständigen Verkehrsministerium wurden folgende Infos durch S24 weitergeleitet:
Grundsätzlich soll es zwei Arten der Preisbildung geben: Wer an einem Taxistand in ein Fahrzeug steigt oder am Straßenrand ein Taxi mit Taxameter heranwinkt, kann, ohne über den Preis zu sprechen, einsteigen und sich den Fahrpreis am Ende per Taxameter vorrechnen lassen. Man kann sich auch wie bisher per Telefon ein Taxi mit Taxameter bestellen und am Ende der Fahrt den Taxameter-Preis bezahlen. Wer aber per Telefon oder Internet ein Fahrzeug bestellt, kann für die Fahrt auch im Voraus einen Preis vereinbaren. Dieser darf nach der Fahrt nicht mehr steigen. Solche vermittelten und im Voraus vereinbarten Fahrten dürfen sowohl Mietwagen ohne Taxameter als auch Taxler mit Taxameter anbieten, hieß es auf APA-Anfrage im Verkehrsministerium. "Ein Missverständnis" nennt es das Verkehrsministerium höflich, dass Taxier mit Taxameter nun fürchten, dass sie keine per Internet oder Telefon ermittelten und im Voraus fixierten Fahrten anbieten dürften. Im Gegenteil sei es das ausdrückliche Ziel, alle gleichzustellen, hieß es.
Pauschalpreise auch bei Uber Nicht nur Plattformen wie Uber, auch die Taxizentrale darf künftig Fahrten mit Pauschalpreis vermitteln. Ganz grundsätzlich wäre auch denkbar, als Kunde selber einen Preis vorzuschlagen, auch wenn das derzeit unüblich sei. Diese Gleichstellung gilt künftig auch für den Mindestpreis einer Fahrt. Denn Plattformen wie Uber müssen künftig als Mindestpreis die den Taxlern vorgeschriebene Grundgebühr mit Zuschlag zahlen. Konkret in Wien also 6,60 Euro (Grundtaxe 3,80 plus Funktaxe 2,80 Euro). Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindest-Fahrpreis von 5 Euro. Auf Landesebene kann künftig zusätzlich auch ein Höchstpreis vorgegeben werden, wenn das gewünscht werde.
Was bedeutet das für uns?
Grundsätzlich wird es in Zukunft weiterhin möglich sein, Fahrten wie bisher zu vermitteln und mit dem Taxameter zu fahren. Weiters wird es möglich sein auf Kundenwunsch einen Fixpreis über die Zentrale zu vereinbaren und an unsere Fahrzeuge verbindlich weiterzuleiten. Dies ist bereits in der BFDO im Absatz G, Punkt 7 eindeutig geregelt. Weiters ist es auch bereits technisch möglich den Fahrpreis bei Auftragsvergabe anzufügen. Es ist jedoch wie bisher dem Taxilenker nicht gestattet, am Standplatz oder mit dem vermittelten Kunden Fahrpreise im Tarifgebiet zu verhandeln. Am Standplatz ist für Fahrten im Tarifgebiet nach wie vor der Taxameter zu verwenden und bei vermittelten Fahrten ist der von der Zentrale vorgegebene und der Kundschaft mitgeteilte Fahrpreis zu verrechnen. Die Fahrpreisbestimmung erfolgt laut der neuen Gesetzgebung ausschließlich durch die
Zentrale. Eines ist klar, Uber sind wir dank dieses Antrages nicht los.
Wir werden uns durch Qualität und einer besseren Dienstleistung von unseren
Mitbewerbern abheben müssen, um unsere Position in dieser Form in Salzburg halten zu können. Unser Fachgruppenobmann Erwin Leitner kämpft seit 18. November täglich für uns, um diese Änderung abzuwenden und/oder sie zu unseren Gunsten zu verändern. Am Montag findet eine weitere österreichweite Sitzung statt. Es können sich alle sicher sein, dass alles nur Erdenkliche versucht wird, um diese hinterhältige Änderung zu verhindern. Weiters sind bereits Proteste und Demos österreichweit geplant, sollte diese Abänderung nicht in unserem Sinne erfolgen. Ihr werdet natürlich rechtzeitig informiert und werdet gebeten, rege daran teilzunehmen.
Alle neuen Infos und Nachrichten werden natürlich so schnell als möglich an euch weitergeleitet.
Euer 81-11 Team
Gregor Lettner
Obmann
SALZBURG-TAXI 81-11 Eine Erfolgsgeschichte
81-11 ist von Salzburg nicht wegzudenken, und daher schon ob seiner Bekanntheit eine Erfolgsgeschichte. Wer 81-11 sagt, meint Taxi, wer von einem Taxi spricht, meint 81-11.
Im Jahre 1963 wurde diese Gemeinschaft gegründet und entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten zum absoluten Marktführer in der Stadt Salzburg. Im Rahmen der Verleihung des Landeswapppen an SALZBURG-TAXI 81-11, betonte unser Landeshauptmann, Herr Dr. Wilfried Haslauer, die großen Verdienste unserer Gemeinschaft.
Es ist die Verleihung des Rechtes zur Führung des Salzburger Landeswappens an SALZBURG-TAXI 81-11 zugleich Anerkennung der gesamten Landesregierung, dies auf besondere Weise zum Ausdruck zu bringen. „So darf ich SALZBURG-TAXI 81-11, mit der offiziellen Verleihung der Salzburger Landesregierung die gebührende Reverenz erweisen und die Ehrenurkunde überreichen“, so der Landeshauptmann in seiner Rede im Jahre 2015.
Gemeinschaft 81-11 im Jahre 1963 gegründet
Die Gemeinschaft 81-11 wurde im Jahre 1963 von Taxiunternehmern der Stadt Salzburg zuerst in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Nach einiger Zeit wurde aus der Gesellschaft die Salzburger Funktaxi-Vereinigung. Zuvor gab es nur zwei Möglichkeiten, ein Taxi zu beauftragen: Entweder begab sich der Fahrgast persönlich zum nächsten Taxistandplatz oder er rief bei einem der wenigen Standplatztelefone an. Die Vermittlung von Fahrtaufträgen per Funk war damals für Salzburg Neuland. Diese Idee stieß anfangs bei etlichen Taxiunternehmerinnen und -unternehmern auf heftigen Widerstand, ist jedoch heute nicht mehr wegzudenken. SALZBURG-TAXI 81-11 betreut rund 340 Fahrzeuge (in der „Coronazeit“ haben jedoch viele Unternehmer ruhend gemeldet), die Mitglieder und Partner/Innen sind in Salzburg-Stadt die Marktführer. 81-11 vermittelt an 365 Tagen, rund um die Uhr die einlangenden Fahrtaufträge an die angeschlossenen Taxis und verwendet die neueste Technik im Datenfunkbereich. Unser System der Fahrtenvergabe mittels vollautomatischer Datenübertragung entspricht dem heutigen Stand, Taxibestellungen per APP ist ebenfalls möglich. (APP einfach kostenfrei herunterladen! (taxi.at)
Viele Dienstleistungen, welche SALZBURG-TAXI 81-11 täglich durchführt
Neben den „normalen Taxifahrten“ gibt es noch zahlreiche Einrichtungen, die von 81-11 ins Leben gerufen und befahren werden. Seit 1991 gibt es in Zusammenarbeit mit der Salzburg AG das „BusTaxi“. Dieses Nachtangebot anstatt des Obusses erschließt ein Gebiet von 160 Quadratkilometern für zirka 170.000 Bewohnerinnen und Bewohner und wird von zahlreichen, meist jungen Fahrgästen angenommen. Des Weiteren gibt es zudem einen „Ersatzverkehr für Lokalbahn und Obus“, ein Novum in Österreich als Taxi-Ersatzverkehr für durch Störungsfälle ausfallende Obusse und Lokalbahn.
Eine äußerst erfolgreiche und nicht mehr wegzudenkende Einrichtung ist seit 1993 die Kooperation mit dem Magistrat Salzburg geführte „Mobilitätsverbesserung für behinderte Personen“, auch die Dienstleistung „Emergency Key 81-11“ das Notschlüssel-Depot in unserer Zentrale wird angenommen und ist eine sinnvolle Einrichtung.
Weitere Dienstleistungen von 81-11 sind, Krankenbeförderungen, Botendienste, Sachtransporte, Einkaufsfahrten und Bargeldlosfahrten für Firmen. Ausflugsfahrten, Fahrten für besondere Anlässe wie Hochzeiten, Stadtrundfahrten, Flughafenzubringer, Auswärtsfahrten, Autoüberstellungen gehören zu den Selbstverständlichkeiten von 81-11.
Wie bereits erwähnt, wir sind an 365 Tagen, rund um die Uhr für unsere Kunden unter 81-11 erreichbar, sind um unsere Kunden bemüht, wir bemühen uns um ein gutes Service, auf Verlässlichkeit und Sicherheit und sind gerne behilflich.
UNSERE LEISTUNG – IHR VORTEIL
Wir wünschen unseren Kunden alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen für das Jahr 2021 und würden uns sehr freuen, wenn Sie auch weiterhin unsere Dienste in Anspruch nehmen werden!
Ihr 81-11 Team
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUSAMMENGEFASST
WKÖ-Informationen zum Coronavirus
Hilfsmaßnahmen für vom Coronavirus betroffene Betriebe
1) Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe: Die Details werden gerade ausgearbeitet, inkl. wo diese Unterstützung beantragt werden kann.
2) Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe werden weitergeführt und ausgebaut. Die Antragstellung ist bereits möglich! (Sehe: Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU)
3) Direktkredite für betroffene Unternehmen: Details werden gerade aktuell ausgearbeitet.
4) Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Abstandsnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen. Durch wirtschaftliche Notlage oder Liquiditätsengpässe aufgrund der Covid-19 Krise gibt es die Möglichkeit eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern zu beantragen. Zusätzlich kann beantragt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden. (Sehe: Sonderantrag Coronavirus).
5) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich. (Sehe: Anpassung)
6) Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen, Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen möglich. (Sehe: Maßnahmen der ÖGK)
7) Verstärkung und Beschleunigung der Exportförderung mit Garantien | OeKB, Details noch offen
8) Weitere Hinweise: Kreditinstitute können unter anderem Kreditraten stunden. Sprechen Sie Ihre Hausbank darauf an, wenn Sie aktuelle Liquiditätsprobleme haben oder befürchten. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) kann der Vertragspartner um Stundungen ersucht werden. Dies ist aber immer Entscheidung des Vertragspartners, ob beispielsweise ein Zahlungsaufschub gewährt wird.
AMS: Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Um sich arbeitslos zu melden, nutzen Sie nach Möglichkeit bitte vorrangig das eAMS-Konto. Wenn Sie kein eAMS-Konto haben oder nicht wissen wie es funktioniert, dann können Sie eine Arbeitslosmeldung auch online erledigen, ein E-Mail an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle schicken oder sich auch telefonisch melden (Telefonnummern siehe unten). Wir übermitteln Ihnen dann auch das Antragsformular für das Arbeitslosengeld.
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) beantragen Sie am besten elektronisch über das eAMS-Konto.
Sie brauchen dazu lediglich einen Computer mit Internetzugang und die Zugangsdaten zu Ihrem eAMS-Konto.
Sie haben noch keine Zugangsdaten? Wenn Sie FinanzOnline nutzen, haben Sie dort einen Link zum eAMS-Konto und können sich Ihre Zugangsdaten selbst erstellen und sofort in Ihr eAMS-Konto einsteigen. Sie können Ihre Zugangsdaten aber auch per E-Mail oder telefonisch in Ihrer Geschäftsstelle anfordern und bekommen diese dann mit der Post (RSa-Brief).