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Wir sind nicht "einfach nur ein Taxi".
Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Ihren Weg zu perfektionieren und unsere Leidenschaft liegt im Service.

Blog

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Die Gratis 81-11 App

Mit modernster Technik zu Ihrem Taxi

Die 81-11 App
 
  • Installation und Anwendung dauerhaft gratis
  • Keine Vermittlungsgebühren - auch nicht für Taxilenker
  • Einmalige Registrierung (nur Name und Telefonnummer)
  • Einfache, Anwenderfreundliche Bedienung
  • Jederzeit kostenlose GPS-Ortung mit Adress-Info
  • Direkte Verbindung mit dem 81-11 Zentralrechner

Erhältlich für Apple iOs und Android, scannen Sie den QR-Code oder klicken Sie hier:

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IRIS Voice Assistant

Brandneu bei 81-11: IRIS

Wir setzen auf neueste Technologie, um ihre Fahrten noch schneller zu vermitteln!

IRIS ist unser neuer automatischer Voice Assistant. Mit IRIS können wir noch schneller dafür sorgen, dass sie von A nach B kommen.

So funktioniert's (keine Sorge, IRIS sagt ihnen auch noch mal, was sie von ihnen benötigt):

  1. Sie rufen bei 81-11 an und werden von IRIS begrüßt
  2. Sie sagen IRIS nur den Abholort, z.B. "Bayerhamerstraße 31"
  3. IRIS wiederholt den Abholort und bittet sie, zu bestätigen, woraufhin sie mit der Taste 1 auf ihrem Telefon bestätigen
  4. Im Handumdrehen wartet ihr Taxi am Abholort
 

Emergency Key
Der Hit in Salzburg

Sie stehen um 01:30 Uhr vor Ihrer Haustür und kommen drauf, dass Ihre Schlüssel verloren gegangen sind? Mit unserem Schlüssel-Service - 81-11 emergency key - erhalten Sie rund um die Uhr innerhalb kürzester Zeit Ihren Original-Schlüssel! Hier erfahren Sie mehr dazu...

 

Die Taxizeitung
Aktuelle Schlagzeilen und ganze Ausgaben

Die Taxizeitung ist das unabhängige Sprachrohr von 81-11. Hier finden Sie Schlagzeilen aus der aktuellsten Auflage, sowie sämtliche Ausgaben zum Download als PDF.
Weiter zur Taxizeitung

 

Unser Team
365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag

Hier dreht sich alles um Sie! Statten Sie unserem Team einen (virtuellen) Besuch ab und lernen Sie die Leute kennen, die täglich für den Reibungslosen Ablauf bei 81-11 sorgen Hier treffen Sie uns

 

Kontaktieren Sie uns
Bestellungen, Wünsche, Beschwerden?

Möchten Sie gerne online ein Taxi bestellen? Haben Sie Lob oder Kritik zu einer Fahrt mit uns? Möchten Sie mit dem Chef direkt sprechen? Hier wird Ihnen geholfen

Unsere Stärken
Transport mit Liebe

 

Wir sind besonders stolz darauf, dass unsere Kunden mit uns zufrieden sind. Als passionierter Dienstleister ist uns nichts so wichtig, wie Ihre Zufriedenheit!

Aktuelle Umfragen zeichnen ein sehr positives Ergebnis - nichtsdestotrotz sind wir fortwährend bemüht, unseren Service weiter zu verbessern. Wenn Sie diesbezüglich Anregungen, Feedback oder Beschwerden haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren >

Kundenzufriedenheit

94%

Verlässlichkeit

100%

Pünktlichkeit

92%

Freundlichkeit

99%

Unser Team ist für Sie da!

Vom Chef über den Servicedesk bis zu den TelefonistInnen - Kundenfreundlichkeit wird bei uns groß geschrieben.

  • Christian Reiner

Christian Reiner
GESCHÄFTSFÜHRER

Geschäftsführer von SALZBURG-TAXI 81-11. Mein Job ist für alles und jeden, rund um die Uhr stets bereit zu sein (zumindest erwarten sich das sehr viele Menschen :-) ).

  • Komm.-Rat Peter Tutschku

Komm.-Rat Peter Tutschku
Unternehmensberater / Konsulent / Geschäftsführer

Unternehmensberater, Konsulent von SALZBURG-TAXI 81-11 sowie gewerberechtlicher Geschäftsführer (und Kommanditist) der 81-11 Dienstleistungen, Verein & Co. KG

  • Mag. Irina Potupchik

Mag. Irina Potupchik
Referentin

Zuständig für die Durchführung von Werbemaßnahmen, Erstellung der 81-11 Taxizeitung/Redaktion, Wartung Homepage, 81-11 Werbemittel, neue Kundenkontakte sowie Pflege bestehender Geschäftspartnerschaften; Verantwortung interner EDV, Beschwerdemanagement

  • Birgit Posch

Birgit Posch
Leiterin der Verwaltungsabteilung

Zuständig für Kontrolltätigkeit der Rechnungen bzw. Abrechnungen, Kontoführungen, Mahnwesen, Korrespondenz allgemein, Betreuung unserer Unternehmer/innen sowie deren Lenkerinnen und Lenker im Rahmen meiner Aufgabenbereiche uvm.

  • Ingrid Brandauer

Ingrid Brandauer
Kundenbetreuung

Bearbeitung von Kundenanfragen, Kundenwünsche ermitteln und umsetzen, Marketing, Sponsoring, Datenerhebung und Auswertung, Stammdatenpflege, Redaktionsmitglied der Taxizeitung

  • Babsi Ruedl

Babsi Ruedl
Sachbearbeiterin

Eingabe der Kontoservice- und Voucher-Fahrten, Kassa, Betreuung unserer Unternehmer- und LenkerInnen

  • Alexandra Schinwald

Alexandra Schinwald
Sachbearbeiterin

Eingabe der Bus-Taxi Fahrten, Kassa (Ein- und Ausgaben) und die Betreuung unserer Lenker/innen im Service-Center.

  • Iris Roider

Iris Roider
Verwaltung

Lenkerbetreuung und Abwicklung von bargeldloser Bezahlung

  • Sabine

Sabine
Kundensupport

Nach über 20 Jahren Dienst in der Zentrale freue ich mich immer noch auf Ihre Anrufe. Zudem bin ich für die Sauberkeit in unserem Unternehmen verantwortlich!

  • Helga

Helga
Kundensupport

Ich bin eine der freundlichen Stimmen am anderen Ende der Leitung, wenn Sie bei 81-11 anrufen.

  • Amra

Amra
Kundensupport

Ihre Wünsche sind uns wichtig, zufriedene Fahrgäste liegen uns am Herzen.

  • Vera

Vera
Kundensupport

Ich freue mich auf Ihren Anruf und vermittle rasch das gewünschte Taxi.

  • Alexandra

Alexandra
Kundensupport

Freundlichkeit, Kompetenz sowie rasche Vermittlung Ihres Fahrtauftrages ist für mich selbstverständlich.

  • Andrea

Andrea
Kundensupport

Service is our success!

  • Zarina

Zarina
Kundensupport

Kundenzufriedenheit, erstklassiges Service und Qualität stehen für mich im Vordergrund.

  • Michaela

Michaela
Kundensupport

365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, sind wir gerne für Sie da!

  • Michaela

Michaela
Kundensupport

Gerne erwarte ich Ihren Anruf und vermittle rasch das gewünschte Taxi.

  • Karin

Karin
Kundensupport

Freundlichkeit sorgt für Kundenzufriedenheit!

  • Sarah

Sarah
Kundensupport

Ihren Anruf nehme ich sehr gerne entgegen!

Was es heisst
ein 81-11 Taxi zu fahren


Taxifahren - was ist das für ein Job? In diesem Video wird in aller Kürze etwas davon beschrieben, schaun Sie einfach mal rein!

Ein SALZBURG TAXI 81-11 fährt Sie an 365 Tagen, rund um die Uhr, zuverlässig und bequem überall hin.

Daher immer für Sie bereit -UNSERE LEISTUNG, IHR VORTEIL-

Fahrradbotendienst mit 81-11

Zustellungen umweltfreundlich und schnell - am Puls der Zeit!

Unser Fahrradbotendienst - umweltfreundlich und schnell, ab 2018

Was wir tun
Unser Leistungsspektrum

Hochqualifiziertes kundenorientiertes Transportgewebe

 

Taxis
SALZBURG-TAXI 81-11

Gegründet 1963 waren wir die Ersten, die durch Funk das Taxigewerbe in Salzburg revolutioniert haben.
Erfahren Sie mehr über uns >

 

Das BusTaxi
Ein (t)voller Erfolg

Das Lieblingstransportmittel ganzer Generationen von Nachtschwärmern - zum Flatratepreis nachts nach Hause.
Hier erfahren Sie mehr >

 

SLB Ersatzverkehr
Reibungslos an Ihr Ziel

Ein Novum in Österreich - im Störungsfall bei Bus oder Lokahlbahn werden 81-11 Taxis genutzt, um Passagiere an ihr Ziel zu bringen.
Mehr dazu >

 

Mobilität für Behinderte
in Form von Taxigutscheinen

Behinderten Personen werden von der betreuenden Stelle Gutscheine zur Erfüllung von Fahrbedürfnissen zur Verfügung gestellt.
Mehr dazu >

Ausgesperrt? Teurer Schlüsseldienst? Nie wieder - mit dem 81-11 Emergency Key

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SALZBURG-TAXI 81-11

 

 

Bayerhamerstraße 31, 5020 Salzburg

 

TAXIBESTELLUNG UNTER:

 

+43 662 8111

 

bestellung@taxi.at

 

 

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

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Mit dem Absenden des Formulars werden Daten entsprechend unserer Datenschutzerklärung übermittelt.

R U N D S C H R E I B E N

November 2020

 

Liebe Mitglieder, Partner/-innen und liebe Lenker/-innen!

 

Aus gegebenem Anlass, möchten wir Euch die neuesten Informationen und den derzeitigen Wissensstand mitteilen.

Am 18. November wurde im Ministerrat folgender Antrag auf Änderung durch Frau

Ministerin Gewessler (Grüne) eingebracht:

Vortrag an den Ministerrat

Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

Mit dem Ziel faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten beschloss der Nationalrat 2019 mittels

Initiativantrag zum Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes zum Personenbeförderungsgewerbe mit PKW. Jene Regelungen zur Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für die davor getrennten Gewerbe, die noch nicht in Kraft getreten sind, treten mit 1.1.2021 in Kraft.

Wie bisher allein für Taxis können die Landeshauptleute einen verbindlichen Tarif für das gesamte Gewerbe festlegen, wobei das Gesetz einige zwingende Ausnahmen von der Tarifpflicht vorsieht. Das Gesetz ermöglicht es aber nicht, für den Fall, dass weitere Ausnahme von der Tarifpflicht verordnet werden sollen beispielsweise für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienst zu einem vorab vereinbarten Preis bestellt werden auch Rahmenbedingungen für die Bildung des Entgelts zu setzen, sondern lediglich eine völlige Freigabe der Preisbildung.

Eine vollständige Liberalisierung der Preise bei Verordnung einer solchen Ausnahme würde die Gefahr eines Preiskampfes mit sich bringen, und die Situation der Lenkerinnen und die Marktchancen kleiner Betriebe verschlechtern. Gleichzeitig behindert der fehlende Gestaltungsspielraum für eine Tarifverordnung bei weiteren Ausnahmen das Zulassen von innovativen, digitalen Angebote unter Rahmenbedingungen, die weiterhin fairen Wettbewerb und sicherstellen und weiteren Nutzen wie das Vermeiden von Fahrten mittels Bündelung von Bestellungen ermöglichen würden.

Dahingehend kritisierte die Bundeswettbewerbsbehörde nach einer umfangreichen Branchenuntersuchung verschiedene Auswirkungen auf Wettbewerb und Innovation in dem Gewerbe.

Aufgrund zahlreicher Anfragen an das BMK, wie der mit der Novelle 2019 geschaffene §14 Abs. lb zu verstehen sei, ist der Bedarf an einer Änderung desselben klar gegeben.

Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 in der ab 1.1.2021 gültigen Fassung soll daher in zwei Punkten geändert werden:

  • Für Beförderungen, die im Wege eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, kommt ein

verbindlicher Tarif nicht zur Anwendung. Stattdessen erhalten die Landeshauptleute die

Möglichkeit, für die zu vereinbarenden Entgelte eine Bandbreite oder Formen von Mindest- oder

Höchstentgelten festzulegen.

 Es wird ermöglicht, bei Fahrten, die im Wege eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, jedenfalls auch anbieten zu dürfen, andere Fahrgäste von anderen Orten abzuholen und/oder zu verschiedenen Zielen zu befördern, wenn vorab ein reduzierter Fahrpreis vereinbart wird.

Ich stelle daher den Antrag, die Bundesregierung wolle den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird, samt Erläuterungen dem Nationalrat zur verfassungsgemäßen Behandlung zuleiten.

 

  1. November 2020

Leonore Gewessler, BA Bundesministerin

 

Das dieser Antrag ganz klar die Handschrift von Uber und Co trägt ist eindeutig nicht von der Hand zu weisen. Inwieweit der eingebrachte Antrag noch abgeändert wird ist noch nicht abzusehen. Auf Anfrage der Austria Presse Agentur (kurz APA) beim zuständigen Verkehrsministerium wurden folgende Infos durch S24 weitergeleitet:

Grundsätzlich soll es zwei Arten der Preisbildung geben: Wer an einem Taxistand in ein Fahrzeug steigt oder am Straßenrand ein Taxi mit Taxameter heranwinkt, kann, ohne über den Preis zu sprechen, einsteigen und sich den Fahrpreis am Ende per Taxameter vorrechnen lassen. Man kann sich auch wie bisher per Telefon ein Taxi mit Taxameter bestellen und am Ende der Fahrt den Taxameter-Preis bezahlen. Wer aber per Telefon oder Internet ein Fahrzeug bestellt, kann für die Fahrt auch im Voraus einen Preis vereinbaren. Dieser darf nach der Fahrt nicht mehr steigen. Solche vermittelten und im Voraus vereinbarten Fahrten dürfen sowohl Mietwagen ohne Taxameter als auch Taxler mit Taxameter anbieten, hieß es auf APA-Anfrage im Verkehrsministerium. "Ein Missverständnis" nennt es das Verkehrsministerium höflich, dass Taxier mit Taxameter nun fürchten, dass sie keine per Internet oder Telefon ermittelten und im Voraus fixierten Fahrten anbieten dürften. Im Gegenteil sei es das ausdrückliche Ziel, alle gleichzustellen, hieß es.

Pauschalpreise auch bei Uber Nicht nur Plattformen wie Uber, auch die Taxizentrale darf künftig Fahrten mit Pauschalpreis vermitteln. Ganz grundsätzlich wäre auch denkbar, als Kunde selber einen Preis vorzuschlagen, auch wenn das derzeit unüblich sei. Diese Gleichstellung gilt künftig auch für den Mindestpreis einer Fahrt. Denn Plattformen wie Uber müssen künftig als Mindestpreis die den Taxlern vorgeschriebene Grundgebühr mit Zuschlag zahlen. Konkret in Wien also 6,60 Euro (Grundtaxe 3,80 plus Funktaxe 2,80 Euro). Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindest-Fahrpreis von 5 Euro. Auf Landesebene kann künftig zusätzlich auch ein Höchstpreis vorgegeben werden, wenn das gewünscht werde.

 

Was bedeutet das für uns?

Grundsätzlich wird es in Zukunft weiterhin möglich sein, Fahrten wie bisher zu vermitteln und mit dem Taxameter zu fahren. Weiters wird es möglich sein auf Kundenwunsch einen Fixpreis über die Zentrale zu vereinbaren und an unsere Fahrzeuge verbindlich weiterzuleiten. Dies ist bereits in der BFDO im Absatz G, Punkt 7 eindeutig geregelt. Weiters ist es auch bereits technisch möglich den Fahrpreis bei Auftragsvergabe anzufügen. Es ist jedoch wie bisher dem Taxilenker nicht gestattet, am Standplatz oder mit dem vermittelten Kunden Fahrpreise im Tarifgebiet zu verhandeln. Am Standplatz ist für Fahrten im Tarifgebiet nach wie vor der Taxameter zu verwenden und bei vermittelten Fahrten ist der von der Zentrale vorgegebene und der Kundschaft mitgeteilte Fahrpreis zu verrechnen. Die Fahrpreisbestimmung erfolgt laut der neuen Gesetzgebung ausschließlich durch die

Zentrale. Eines ist klar, Uber sind wir dank dieses Antrages nicht los.

Wir werden uns durch Qualität und einer besseren Dienstleistung von unseren

Mitbewerbern abheben müssen, um unsere Position in dieser Form in Salzburg halten zu können. Unser Fachgruppenobmann Erwin Leitner kämpft seit 18. November täglich für uns, um diese Änderung abzuwenden und/oder sie zu unseren Gunsten zu verändern. Am Montag findet eine weitere österreichweite Sitzung statt. Es können sich alle sicher sein, dass alles nur Erdenkliche versucht wird, um diese hinterhältige Änderung zu verhindern. Weiters sind bereits Proteste und Demos österreichweit geplant, sollte diese Abänderung nicht in unserem Sinne erfolgen. Ihr werdet natürlich rechtzeitig informiert und werdet gebeten, rege daran teilzunehmen.

Alle neuen Infos und Nachrichten werden natürlich so schnell als möglich an euch weitergeleitet.

 

Euer 81-11 Team

 

Gregor Lettner

Obmann

BRANDAKTUELL!!!!

Christian Hafenecker - Deutschkenntnissen für "Taxi Lenker" - 20.11.2020

SALZBURG-TAXI 81-11 Eine Erfolgsgeschichte

81-11 ist von Salzburg nicht wegzudenken, und daher schon ob seiner Bekanntheit eine Erfolgsgeschichte. Wer 81-11 sagt, meint Taxi, wer von einem Taxi spricht, meint 81-11.

Im Jahre 1963 wurde diese Gemeinschaft gegründet und entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten zum absoluten Marktführer in der Stadt Salzburg. Im Rahmen der Verleihung des Landeswapppen an SALZBURG-TAXI 81-11, betonte unser Landeshauptmann, Herr Dr. Wilfried Haslauer, die großen Verdienste unserer Gemeinschaft.

Es ist die Verleihung des Rechtes zur Führung des Salzburger Landeswappens an SALZBURG-TAXI 81-11 zugleich Anerkennung der gesamten Landesregierung, dies auf besondere Weise zum Ausdruck zu bringen. „So darf ich SALZBURG-TAXI 81-11, mit der offiziellen Verleihung der Salzburger Landesregierung die gebührende Reverenz erweisen und die Ehrenurkunde überreichen“, so der Landeshauptmann in seiner Rede im Jahre 2015.

Gemeinschaft 81-11 im Jahre 1963 gegründet

Die Gemeinschaft 81-11 wurde im Jahre 1963 von Taxiunternehmern der Stadt Salzburg zuerst in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Nach einiger Zeit wurde aus der Gesellschaft die Salzburger Funktaxi-Vereinigung. Zuvor gab es nur zwei Möglichkeiten, ein Taxi zu beauftragen: Entweder begab sich der Fahrgast persönlich zum nächsten Taxistandplatz oder er rief bei einem der wenigen Standplatztelefone an. Die Vermittlung von Fahrtaufträgen per Funk war damals für Salzburg Neuland. Diese Idee stieß anfangs bei etlichen Taxiunternehmerinnen und -unternehmern auf heftigen Widerstand, ist jedoch heute nicht mehr wegzudenken. SALZBURG-TAXI 81-11 betreut rund 340 Fahrzeuge (in der „Coronazeit“ haben jedoch viele Unternehmer ruhend gemeldet), die Mitglieder und Partner/Innen sind in Salzburg-Stadt die Marktführer. 81-11 vermittelt an 365 Tagen, rund um die Uhr die einlangenden Fahrtaufträge an die angeschlossenen Taxis und verwendet die neueste Technik im Datenfunkbereich. Unser System der Fahrtenvergabe mittels vollautomatischer Datenübertragung entspricht dem heutigen Stand, Taxibestellungen per APP ist ebenfalls möglich. (APP einfach kostenfrei herunterladen! (taxi.at)

Viele Dienstleistungen, welche SALZBURG-TAXI 81-11 täglich durchführt

Neben den „normalen Taxifahrten“ gibt es noch zahlreiche Einrichtungen, die von 81-11 ins Leben gerufen und befahren werden. Seit 1991 gibt es in Zusammenarbeit mit der Salzburg AG das „BusTaxi“. Dieses Nachtangebot anstatt des Obusses erschließt ein Gebiet von 160 Quadratkilometern für zirka 170.000 Bewohnerinnen und Bewohner und wird von zahlreichen, meist jungen Fahrgästen angenommen. Des Weiteren gibt es zudem einen „Ersatzverkehr für Lokalbahn und Obus“, ein Novum in Österreich als Taxi-Ersatzverkehr für durch Störungsfälle ausfallende Obusse und Lokalbahn.

Eine äußerst erfolgreiche und nicht mehr wegzudenkende Einrichtung ist seit 1993 die Kooperation mit dem Magistrat Salzburg geführte „Mobilitätsverbesserung für behinderte Personen“, auch die Dienstleistung „Emergency Key 81-11“ das Notschlüssel-Depot in unserer Zentrale wird angenommen und ist eine sinnvolle Einrichtung.

Weitere Dienstleistungen von 81-11 sind, Krankenbeförderungen, Botendienste, Sachtransporte, Einkaufsfahrten und Bargeldlosfahrten für Firmen. Ausflugsfahrten, Fahrten für besondere Anlässe wie Hochzeiten, Stadtrundfahrten, Flughafenzubringer, Auswärtsfahrten, Autoüberstellungen gehören zu den Selbstverständlichkeiten von 81-11.

Wie bereits erwähnt, wir sind an 365 Tagen, rund um die Uhr für unsere Kunden unter 81-11 erreichbar, sind um unsere Kunden bemüht, wir bemühen uns um ein gutes Service, auf Verlässlichkeit und Sicherheit und sind gerne behilflich.

 

UNSERE LEISTUNG – IHR VORTEIL

 

Wir wünschen unseren Kunden alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen für das Jahr 2021 und würden uns sehr freuen, wenn Sie auch weiterhin unsere Dienste in Anspruch nehmen werden!

 

Ihr 81-11 Team

Poller-Fernbedienungen Stadt Salzburg

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Verkehrs- und Straßenrechtsamt teilte mit, dass für die Freischaltung der Poller-Fernbedienungen ein persönliches Erscheinen im Amt derzeit NICHT mehr erforderlich ist.

Die Prüfung der Berechtigungen und die Freischaltung erfolgen automatisch. Sollten die Voraussetzungen für die Verwendung der Fernbedienung nicht mehr vorliegen, ist diese umgehend beim Verkehrs- und Straßenrechtsamt zurückzugeben. Die Behörde teilte weiters mit, dass jede missbräuchliche Verwendung bzw. Weiterverwendung zur Anzeige gebracht wird..


Freundliche Grüße
Mag. Stefan Pfisterer M.B.L.
Fachgruppengeschäftsführer

Hinweis: Alle Angaben in dieser Information erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Salzburg ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUSAMMENGEFASST

WKÖ-Informationen zum Coronavirus

Hilfsmaßnahmen für vom Coronavirus betroffene Betriebe

1) Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe: Die Details werden gerade ausgearbeitet, inkl. wo diese Unterstützung beantragt werden kann. 

2) Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe werden weitergeführt und ausgebaut. Die Antragstellung ist bereits möglich! (Sehe: Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU)

3) Direktkredite für betroffene Unternehmen: Details werden gerade aktuell ausgearbeitet.

4) Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Abstandsnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen. Durch wirtschaftliche Notlage oder Liquiditätsengpässe aufgrund der Covid-19 Krise gibt es die Möglichkeit eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern zu beantragen. Zusätzlich kann beantragt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden. (Sehe: Sonderantrag Coronavirus).

 

5) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich. (Sehe: Anpassung)

6) Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen, Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen möglich. (Sehe: Maßnahmen der ÖGK)

7) Verstärkung und Beschleunigung der Exportförderung mit Garantien | OeKB, Details noch offen

8) Weitere Hinweise: Kreditinstitute können unter anderem Kreditraten stunden. Sprechen Sie Ihre Hausbank darauf an, wenn Sie aktuelle Liquiditätsprobleme haben oder befürchten. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) kann der Vertragspartner um Stundungen ersucht werden. Dies ist aber immer Entscheidung des Vertragspartners, ob beispielsweise ein Zahlungsaufschub gewährt wird.

 

AMS: Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Um sich arbeitslos zu melden, nutzen Sie nach Möglichkeit bitte vorrangig das eAMS-Konto. Wenn Sie kein eAMS-Konto haben oder nicht wissen wie es funktioniert, dann können Sie eine Arbeitslosmeldung auch online erledigen, ein E-Mail an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle schicken oder sich auch telefonisch melden (Telefonnummern siehe unten). Wir übermitteln Ihnen dann auch das Antragsformular für das Arbeitslosengeld.

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) beantragen Sie am besten elektronisch über das eAMS-Konto.

Sie brauchen dazu lediglich einen Computer mit Internetzugang und die Zugangsdaten zu Ihrem eAMS-Konto.

Sie haben noch keine Zugangsdaten? Wenn Sie FinanzOnline nutzen, haben Sie dort einen Link zum eAMS-Konto und können sich Ihre Zugangsdaten selbst erstellen und sofort in Ihr eAMS-Konto einsteigen. Sie können Ihre Zugangsdaten aber auch per E-Mail oder telefonisch in Ihrer Geschäftsstelle anfordern und bekommen diese dann mit der Post (RSa-Brief).   

 

 

 

 

 

  1. Das Taxigewerbe
  2. Änderung der Änderung im Gelegenheitsverkehrsgesetz scheint aus heutiger Sicht für uns positiv erledigt worden zu sein!

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  • Landeswappen Salzburg

Ihr Weg ist unser Ziel!

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