Zeitgemäß – modern – am Puls der Zeit – das ist 81-11, Ihre Taxivermittlung in Salzburg
Bei SALZBURG-TAXI 81-11 gibt es nachstehende Bestellmöglichkeiten:
- Die bewährte telefonische Bestellung, welche seit 1963 in Betrieb ist;
- Online Bestellung – unsere Homepage zeigt Ihnen diese Möglichkeit auf;
- 81-11 App-Bestellung – einstweilen beliebt und kostenlos zu laden;
- Telefon-Bestellung mittels „IRIS“ – eine Einrichtung zur Aufgabe von Bestellungen mittels Spracherkennung, somit gibt es keine lästigen Wartezeiten mehr am Telefon;
- Taxi-Bestellung mittels „VIP-Nummer“, insbesondere für die Gastronomie und Hotels, wie auch für Stammgäste geeignet, diesfalls gibt es auch keine Wartezeiten am Telefon, Ihr Auftrag wird sofort in den Vermittlungscomputer geleitet und das Taxi umgehend vermittelt;
Somit gibt es bei 81-11 fünf Möglichkeiten einer TAXI-Bestellung und somit einzigartig. Tolle Serviceleistungen für unsere Kunden an 365 Tagen, rund um die Uhr. Wir sind immer und gerne für Sie bereit und bemühen uns für eine gute Kundenbetreuung bzw. Kundenzufriedenheit.
Herzlichen Dank für Ihre Treue, verbunden mit der Hoffnung, dass Sie auch weiterhin die Dienste von 81-11 in Anspruch nehmen.
Klarstellung aus derzeitiger Sicht
Für jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht richtig oder nur mangelhaft informiert sind, hier eine Klarstellung aus derzeitiger Sicht:
Wie bereits mehrmals kommuniziert, wird es ab 01.01.2021 nur mehr das TAXI geben, die Mietwagen werden in das Taxigewerbe eingegliedert und somit gibt es in Österreich nur mehr ein Einheitsgewerbe – nämlich TAXI! Sofern ein Tarif verordnet ist, müssen die Taxis, wie bisher auch, mit einem Taxameter ausgestattet sein und müssen den Taxameter im jeweiligen Tarifgebiet auch verwenden! Auch wenn der Taxitarif für fernmündlich bestellte Taxis frei gewählt werden dürfte, darf jedenfalls der bestehende Taxitarif als Untergrenze nicht unterschritten werden, Somit ist ein Preisdumping ausgeschlossen, „Billigfahrten“ sind daher auch von anderen Fahrtenvermittlungen NICHT zulässig.
Und das ist aus heutiger Sicht die entscheidende sowie wichtige Botschaft, egal wer, jeder muss sich an die „Untergrenze“ des Taxitarifes halten (der in Geltung stehende Taxitarif!) man darf diesen Tarif -im Tarifgebiet- NICHT unterbieten.
Mit dieser „erkämpften“ Regelung, dürfte für „Billiganbieter“ der Taximarkt in Österreich wohl uninteressant werden. Diesbezügliche Kontrollen und erhöhte Aufmerksamkeit wird wohl die Herausforderung in naher Zukunft sein müssen, um mit entsprechenden rechtlichen Mitteln gegen mögliche Verstöße umgehend vorzugehen. Wir sind jedenfalls sensibilisiert und werden mit Sicherheit unseren Teil dieser Aufgabe erfüllen und allenfalls wird 81-11 jegliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um Gesetzesbrecher zur Strecke zu bringen.
Zum Abschluss noch eine Klarstellung: Immer wieder fällt mir auf, dass in verschiedenen Kommentaren und geäußerten Meinungen die Ansicht vertreten wird, die „UBER-TAXI“ werden dies und werden das……. Die „UBER-TAXI“……, dazu muss klar und deutlich gesagt werden, dass UBER bei uns kein einziges Taxi oder keinen einzigen Mietwagen angemeldet hat, UBER bedient sich für ihre Vermittlungsdienste ausschließlich bestehende Taxi- und Mietwagenunternehmungen! Denkt einmal darüber nach.
Diese Taxiunternehmer (ab 01.01.2021) gibt es nur mehr Taxis, erhalten über die Fahrtenvermittlung UBER eine Fahrt, die EURO 10.- kostet. Dieser „Unternehmer“ bezahlt sodann die 10%ige Ust und Einkommenssteuer von dieser EURO 10.- Taxifahrt, und dann wird noch die Vermittlungsgebühr in der Höhe von 25% abgezogen!
„Unternehmer“ oder „Unterlasser“, das ist die berechtigte Frage!
Dazu kommt noch, dass dieser „großartige weltweit agierende“ Fahrtenvermittler in Österreich keine Steuern bezahlt!
Kommt jedoch ein kleiner Taxiunternehmer einmal in finanzielle Schwierigkeiten und bezahlt seine Steuern und Abgaben nicht zeitgerecht und ordnungsgemäß, dann wird er sofort mit Strafzahlungen und in weiterer Folge mit Exekution bedroht, bis hin, dass ihm die Insolvenz bei Gericht eröffnet wird. Da gibt es jedenfalls eine „Schieflage“, die nicht zu verstehen ist!
Wir, die in Österreich tätigen Taxiunternehmer und Vermttlungszentralen, werden uns zu wehren wissen und alles Mögliche auch in Zukunft unternehmen, um diese Art von „versuchter Vernichtung“ einer ganzen Branche zu verhindern. Bei über 10.000 Taxiunternehmungen mit ca. 18.000 Taxifahrzeugen, deren zahlreiche beschäftigten Lenkerinnen und Lenker werden sich gegen solche Aktionen heftig zur Wehr setzen.
Da sollten sich die verantwortlichen Entscheidungsträger, welche versucht haben, das Taxigewerbe zu ruinieren, in Zukunft „warm anziehen!“
Das meint Euer
Komm.-Rat Peter Tutschku
Salzburg, im Dezember 2020
Die Abstimmung betreffend Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetz ist auf 10. oder 11. Dezember 2020 verschoben worden!
A C H T U N G
Die Abstimmung betreffend Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetz ist auf 10. oder 11. Dezember 2020 verschoben worden!
Somit muss auch die Demonstrationsfahrt nach Wien vom 03.12. auf 09.12.20 verschoben werden!
Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für das große Engagement und Solidarität, verbunden mit der Hoffnung, dass die bis gemeldeten auch am 09.12.20 Zeit finden, um nach Wien mitzufahren.
Nur ein starker und gemeinsamer „Auftritt“ ist sinnvoll und kann helfen. Die zuständigen Politiker müssen ganz einfach begreifen, dass diese Vorgangsweise völlig unakzeptabel ist und sich die TAXIUNTERNEHMER und deren Lenkerinnen und Lenker zu wehren wissen.
So eine Änderung kann auch nicht im Sinne der Konsumenten sein und kann daher nicht hingenommen werden.
Wir sind ja auf keinen Bazar, wo Fahrgäste und der Taxilenker in Hinkunft um den Fuhrlohn handeln müssen, unsere Fahrgäste müssen sich auf einen fairen und regelmäßig gleichbleibenden Taxitarif verlassen können!
PeTu
Heutiger Beschluss GelVG
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Taxiunternehmer/-innen,
wie berichtet sollte heute der Verkehrsausschuss des Parlaments in Wien eine Gesetzesänderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes beschließen, die für vorbestellte Fahrten (egal ob per App, per Telefon etc.) eine Ausnahme von den verordneten Taxitarifen vorsieht. Der verordnete Taxitarif – sofern es für die jeweilige Standortgemeinde einen solchen gibt – soll nur mehr für Fahrten vom Standplatz aus oder für sog. Spontanbeförderungen (=“herbeigewinkte“ Fahrten in der jeweiligen Standortgemeinde) gelten.
Wir sind als Interessenvertretung in allen Bundesländern und auch bundesweit als Fachverband massiv gegen diese geplanten Änderungen aufgetreten: Neben der damit verbundenen Ungleichbehandlung von Mitgliedsunternehmen unseres Gewerbes wäre damit auch den Bundesländern ein Großteil der Gestaltungsmöglichkeiten für verbindliche Tarife entzogen worden: Lediglich für Fahrten von Standplätzen und auf der Straße „herbeigewinkte“ Fahrten hätten noch verbindliche Tarife durch die Landeshauptleute verordnet werden können. Für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienstleister (wie über Telefon, E-Mail, Website oder App) bestellt worden wären, wären zwingend nur mehr Mindest- und Höchstentgelte vorgesehen worden, sofern sie von den Landeshauptleuten verordnet wurden. Wäre dies nicht der Fall, hätte ein Mindestpreis von € 5,00 für vorbestellte Fahrten bzw. € 3,00 für „Taxisharing“ und kein Maximalpreis gegolten.
In einer außerordentlichen „Teamleistung“ der Fachgruppen aller Bundesländer gemeinsam mit dem Fachverband ist es jedoch gelungen, die im Ministerratsvorschlag von 18.11.2020 vorliegende Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten abzuändern und hier wichtige Verbesserungen zu erreichen. Ohne diese Änderungen wäre die Grundkonstruktion des Gesetzes, das letztlich endlich fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern garantieren sollte, einen Monat vor seinem Inkrafttreten in Frage gestellt worden. Nicht nur wären sämtliche Landesverordnungen im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung gestanden, sondern es wäre den Landeshauptleuten die Kompetenz entzogen worden, einen einheitlichen Taxitarif für das gesamte Taxigewerbe zu verordnen.
Heute wurden schließlich im Verkehrsausschuss des Parlaments die oben genannten neuen Regelungen zwar beschlossen. In unermüdlichen Verhandlungen ist es uns aber gelungen, durch einen Abänderungsantrag elementare Verbesserungen der ursprünglich geplanten Regelung zu erreichen:
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Vorläufiges Fazit:
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Freundliche Grüße
Mag. Stefan Pfisterer M.B.L.
Fachgruppengeschäftsführer
Hinweis: Alle Angaben in dieser Information erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Salzburg ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
Änderung im Gelegenheitsverkehrsgesetz in „letzter Minute“ -untragbar und unakzeptabel!
Äußerst interessant ist die geplante Änderung, welche hinter dem Rücken der Sozialpartner, somit auch den Vertretern des Taxigewerbes in aller letzter Minute dem Parlament zur Abstimmung am 04.12.2020 vorgelegt wird.
Bei dieser Änderung, welche die zuständige Ministerin (Grüne) auch unter Zustimmung vom Verkehrssprecher der ÖVP in das Gelegenheitsverkehrsgesetz festschreiben will, ist das Ende des verbindlichen Tarifes im Taxigewerbe. Und wenn man sich die verschiedenen Kommentare von den Politikern, die diese Gesetzesänderung fordern und unterstützen hört, spätestens dann wird klar, dass diese Personen vom Taxigewerbe und dem tägliche Broterwerb für tausende Familien, nicht nur überhaupt keine Ahnung haben, sondern in ihrer „Abgehobenheit“ ein Gewerbe auf Sicht zerstören, welches immerhin Teil des ÖPNV ist und täglich zigtausende Personen befördert. In den Städten an 365 Tagen, rund um die Uhr, auch zu jener Uhrzeit, wo diese Verantwortungsträger wohlbehütet in ihren eigenen Wänden gut schlafen.
Das diese Liberalisierung der Tarifgestaltung den amerikanischen Fahrtenanbieter UBER zugutekommt, liegt klar und deutlich auf der Hand! Bleibt für die tausenden Taxiunternehmer in Österreich die Frage offen, wodurch diese eigenartige Entscheidungsfindung motiviert wurde bzw. ist? Gedanken und Phantasie sind ja Gott-sei-Dank in Österreich noch frei.
Zumal dieser Anbieter in Österreich keine Steuern bezahlt und in einer Art und Weise geradezu „hofiert“ wird, ist jedenfalls als zu hinterfragen.
Deshalb meine Bitte an alle Taxiunternehmer, egal ob mit oder ohne Funk, nehmt jegliche Art von Protest und Demo gegen diese Gesetzesvorlage wahr und lässt nichts unversucht. Wir haben aber auch politische Unterstützer, so z.B hat sich Frau Landtagsabgeordnete Michaela Bartel in zahlreichen Telefonaten und persönlichen Gesprächen für die Belange der Taxiunternehmer eingesetzt. Auch ich habe mein umfassendes Netzwerk genützt, um zahlreich zu reklamieren und sich für die Interessen der Österreichischen Taxiunternehmer entsprechend einzusetzen. Landes- und Bundesobmann KR Erwin Leitner kämpft derzeit wie „ein Löwe“ um in dieser leidigen Sache noch zu retten, was zu retten ist. Unsere Funktionäre mit Obmann telefonieren sich die Finger wund, es wird unsererseits alles getan, um unseren Unmut zum Ausdruck zu bringen, verbunden mit der Hoffnung, dass es uns noch helfen wird.
Der Zusammenhalt ist in diesen schweren Stunden „das um und auf“, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, denn wer nichts tut, bzw. nicht kämpft, hat bereits verloren!
Euer Peter Tutschku