Ein nordländischer Politiker versuchte sich in Vorwahlzeiten medienwirksam als Taxilenker, um die Stimmung im Volk auszuloten. Unsere Politiker und Politfunktionäre benützen in Vorwahlzeiten angeblich häufiger Taxis, um die „Meinung des Volkes“ durch Taxilenker zu erfahren (vox populi – lateinisch für „Stimme des Volkes“). Verständlich, wenn Politiker und Parteifunktionäre gerade in Vorwahlzeiten aktiv werden, um ihre Pfründe für die Zeiten nach der Wahl zu sichern. Das kleine Völkchen der Taxiunternehmer und Taxilenker ist manchen Möchtegernpolitikern offenbar nicht zu klein, um in ihm gewaltiges Stimmenpotential zu erkennen.

Doch wie locken fehlgeleitete Funktionäre die Taxilenker? Etwa mit innovativen Ideen? Etwa mit Versprechen von Erleichterungen im beruflichen Alltag oder in steuerlicher Hinsicht? Weit gefehlt, „alte Hüte“ sind es, die den Taxilenker bei der Stimmabgabe beeinflussen sollen!

Da haben doch vermeintlich findige Politfunktionäre in unserer Bundeshauptstadt Wien (wo sonst?) entdeckt, dass es bereits mehr als 27 Jahre her ist, dass der Verfassungsgerichtshof die Gewerbezugangsbeschränkung der Bedarfsprüfung im Taxi- und Mietwagengewerbe aufgehoben hat. Sollte sich ein einfacher Taxilenker noch daran erinnern können? Wohl nicht, wenn man diesen verwegenen Taxi-Desperados Glauben schenken will. Da zaubern wahlkämpfende Wunderwuzzis doch glatt die ebenso uralte wie grundrechtswidrige Bedarfsprüfung aus dem Hut, um Taxilenker vermeintlich vor Konkurrenz zu schützen, vor allem aber zur Stimmenabgabe für ihre Partei zu bewegen.

Dass der Konkurrenzschutz prinzipiell nicht im öffentlichen Interesse liegt und daher grundsätzlich die Einschränkung der Erwerbsausübungsfreiheit nicht rechtfertigt, ist für den Stimmenfang völlig egal. Dass auch die EU ein Wörtchen mitredet und bestrebt ist, Gewerbezugangsbeschränkungen einzudämmen, lieber noch in die ewigen Jagdgründe zu verabschieden, ebenso.

Dass die Bedarfsprüfung auch in anderen Gewerben als verfassungswidrig erkannt wurde, kann gleichfalls nicht stören, einem Taxilenker wird von seinen Funktionären wohl jeder Weitblick abgesprochen. Dass z.B. neben dem Taxi- und Mietwagengewerbe auch Fahrschulen, Schischulen, Kinos, Gewerbe im Güternahverkehr oder nach dem Kraftfahrliniengesetz seit Jahrzehnten ohne Bedarfsprüfung existieren (müssen), tangiert wohl nicht. Denn gerade im – und natürlich nur - im Taxigewerbe soll die Bedarfsprüfung wieder eingeführt werden, wenn man den gewerbeeigenen Funktionären glauben will. Doch wer will das?

Das einzig Wahre wäre eine Bedarfsprüfung für jene Wahlkämpfer, die im Taxigewerbe mit dieser hausierend auf Stimmenfang gehen. Rasch wird festzustellen sein: Kein Bedarf – ab in die politische Versenkung!

Dr. Christian Adam
Rechtsanwalt in Salzburg