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Die Ausübung des Taxigewerbes galt vor nicht allzu langer Zeit als sichere Einnahmequelle und gab es so gut wie keine dieses Gewerbe betreffende Insolvenzverfahren. Doch die Zeiten haben sich geändert, Taxiunternehmer finden sich ebenso regelmäßig in der Insolvenzstatistik wie andere Gewerbetreibende. So wird es verständlich, dass insolvente Taxiunternehmer die gleiche Methodik anwenden wie z.B. Bauunternehmungen, wie folgendes Beispiel zeigt: Noch während oder bereits bevor eine offenbar zahlungsunfähige Firma in konkursrechtlicher Hinsicht geprüft wird, wird flugs eine neue Firma errichtet, welche dann wiederum einige Zeit werkt, bevor sie dasselbe Schicksal ereilt und sich der beschriebene Vorgang wiederholt. Versagt unsere Gesetzgebung? Versagt der Taxiunternehmer, wenn er alles daran setzt, ein Gewerbe auszuüben, welches er nicht positiv führen kann? Oder versagen alle anderen, da der Taxiunternehmer aus seiner Sicht ja alles andere als unfähig zur Ausübung des Taxigewerbes ist?
Stellvertretend für andere darf ich diese Ausführungen an einem Beispiel erläutern. Im Dezember 2006 haben Franciska (auch Franziska geschrieben) Schmid als persönlich haftende Gesellschafterin und Peter Schmid als Kommanditist mit einer Hafteinlage von € 500,00 die Taxi Schmid KG zur Ausübung u.a. des Taxigewerbes gegründet. Über die Taxi Schmid KG wurde am 05.02.2010 der Konkurs eröffnet. Zwei Konkursanträge gegen den Gesellschafter Peter Schmid wurden im Februar 2008 abgewiesen, ein Konkursantrag gegen Franziska Schmid im September 2009, jeweils mangels zur Kostendeckung des Verfahrens ausreichenden Vermögens. Eine KG wird dem Gesetz nach u.a. dadurch aufgelöst, dass ein Antrag auf Konkurseröffnung gegen einen der Gesellschafter mangels Masse abgelehnt wird. In unserem Beispiel waren beide Gesellschafter Subjekte von Konkurseröffnungsverfahren. Wurde die Firma aufgelöst? Nein! Haben hier Gerichte oder Behörden versagt? Abgerundet wird das Bild dadurch, dass ein Christoph Viehhauser angeblich gewerberechtlicher Geschäftsführer der Taxi Schmid KG (gewesen?) sein soll. Interessant daran ist nur, dass über diesen im Oktober 2007 das Schuldenregulierungsverfahren (im Volksmund Privatkonkurs genannt) eröffnet wurde. Seine Gläubiger erhalten, nebenbei bemerkt, bis 01.03.2013 insgesamt 6 % (!) ihrer Forderungen.
Bei einer Konkurseröffnung bzw. Abweisung eines derartigen Antrages mangels kostendeckenden Vermögens kann die Gewerbebehörde die Gewerbeberechtigung (Konzession) entziehen. Ist aber die u.a. im Taxigewerbe gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben, so hat die Behörde die Gewerbeberechtigung zu entziehen. Nicht bekannt ist, ob einer oder allen der genannten Personen Gewerbeberechtigungen entzogen wurden. Haben allenfalls Behörden versagt?
All die gestellten Fragen beantworte ich gleich selbst mit einem klaren NEIN. Versagt hat ungeachtet des angerichteten Schadens natürlich niemand. Doch wie begründe ich meine Antwort? Am einfachsten mit dem Ausspruch „DAS ist Wirtschaft!“ |