Mund/Nasen-Schutz auch in Taxi und Mietwägen ab Dienstag verpflichtend

Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Mitglied der Fachgruppe Personenbeförderung mit PKW!

Die Verpflichtung zum Mund/Nasen-Schutz gilt ab 14.04.2020 nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln sondern auch in Taxi und Mietwägen. Das stellte das Sozialministerium und Verkehrsministerium soeben klar.

• Alle Fahrgäste (ausgenommen Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) müssen einen MNS-Schutz tragen (z.B. auch Schal ist zulässig) • Lenker mit „Kundenkontakt“ brauchen auch einen MNS-Schutz. • Der 1Meter Abstand ist ebenfalls einzuhalten.

Die entsprechende Regelung finden Sie HIER!

Freundliche Grüße Mag. Stefan Pfisterer M.B.L Fachgruppengeschäftsführer

 

Kontakt und Rückfragen

Fachgruppe Beförderungs-gewerbe mit Personenkraftwagen Mag. Stefan Pfisterer M.B.L Fachgruppengeschäftsführer Julius-Raab-Platz 1 5027 Salzburg T: +43(0)662 8888-290 E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! W: wko.at/sbg/personenbefoerderung