Februar 2021


Liebe Mitglieder, Partner und LenkerInnen!

 

Auch im Februar möchten wir auf einige aktuelle Punkte hinweisen. Dann lasst uns gleich loslegen.

Unkollegialer geht es nicht…

Um eine sich in letzter Zeit häufende unkollegiale Unart zu beenden, ist es vorerst erforderlich die technischen Komponenten dieser nicht zu tolerierenden Vorgangsweise zu erläutern.

Jeder Standplatz ist mit Koordinaten definiert und hat einen gewissen Umgebungsradius in welchem man sich an einem Standplatz einloggen kann.

Das verwendete GPS-System kann Ungenauigkeiten von bis zu 15 Metern aufweisen.

Aus diesem Grund muss man eine gewisse Toleranz einrechnen. Wenn das Fahrzeug am Standplatz eingeloggt ist, werden die am Standplatz zurückgelegten Meter von dem Gebersignal des Fahrzeuges, welches auch das Signal an den verbauten Taxameter liefert, übernommen um mögliche GPS-Signalsprünge während der Wartezeit zu keinem

Problem werden zu lassen. Wenn das Fahrzeug den Standplatz unbesetzt verlässt, verliert er somit automatisch seine Position am Standplatz nachdem die Bereichsmeter des Standplatzes überschritten werden. Fällt das Fahrzeug nach Überschreitung der Bereichsmeter nicht aus der jeweiligen Reihenfolge, erhält das System kein Gebersignal. Das bedeutet, dass entweder ein technischer Fehler vorliegt oder das Signal anderweitig nicht erfasst werden kann. Soweit die technische Erklärung.

Befindet sich nun ein Fahrzeug innerhalb des vorhin erwähnten Toleranzradius des jeweiligen Standplatzes ist es technisch möglich sich für einen Taxistandplatz einzugeben, obwohl man sich nicht im klar verordneten Bereich befindet und das ist streng verboten!

So unlängst geschehen, als sich ein Taxi für den Taxistandplatz Bahnhof eingeloggt hat, obwohl von diesem Wagen weit und breit nichts zu sehen war. Mehrere Kollegen haben sich in der Zentrale darüber zu Recht beschwert, dieses Taxi wurde folglich von der Geschäftsleitung vom genannten Standplatz „ausgeloggt“. Der Lenker wurde daraufhin dreimal aufgefordert, sich in der Zentrale zu melden, was dieser jedoch unterließ.

Nach kurzer Zeit loggte sich besagtes Taxi wieder am Standplatz 05 ein und erhielt auch prompt einen Funkauftrag für die Adresse „Elisabethstraße 9“, nahm diesen Auftrag an und führte den Auftrag durch, obwohl er wieder nicht am zuständigen Taxistandplatz Bahnhof ordnungsgemäß eingeloggt war. Wie unsere Aufzeichnungen ergaben, hatte sich der Lenker wieder für den Taxistandplatz Bahnhof eingeloggt, obwohl er sich in Höhe Elisabethstraße 18 befand! Nicht alles was technisch möglich ist, ist erlaubt und diese technisch erforderlichen Einstellungen zu seinen Gunsten auszunutzen ist höchst verwerflich und unkollegial! Fazit: Dem Lenker wurde die ID-Card auf Dauer entzogen und kann daher an der Funkvermittlung bei 81-11 nicht mehr teilnehmen. Ein äußerst unkollegiales Verhalten dieses Lenkers, allen anderen Lenker/-innen gegenüber, welche sich ordnungsgemäß und entsprechend den Vorschriften am Taxistandplatz befindlich einloggen und korrekt auf einen Fahrtauftrag warten, ganz besonders in diesen Zeiten. So ein Handeln kann bei 81-11 nicht geduldet werden!

Ein weiterer Vorfall in Bezug auf einen defekten oder fehlerhaft installierten Signalgeber des Fahrzeuges und somit mögliches Verlassen des Standplatzes ohne die Standplatzposition zu verlieren fand kürzlich am Standplatz Rudolfsplatz statt.

Der Lenker befand sich schon weit vom Standplatz entfernt in der Nonntaler Hauptstraße. Da dieses Fahrzeug durch den vorhin erwähnten Umstand seine Standplatzreihung nicht verlor, konnte er einen Auftrag fernab des Standplatzes übernehmen und tat dies auch. Dieses äußerst unkollegiale Verhalten wurde natürlich von den am Standplatz verbliebenen Kollegen beobachtet und gemeldet. Das Vergehen wurde dementsprechend bestraft.

Die Botschaft daraus muss sein, dass die Einhaltung dieser Vorschriften bezüglich korrektem Anmelden an Standplätzen, besonders am Standplatz Bahnhof und Landeskrankenhaus, und tadellos funktionierender Bereichsmeter in allen Taxis, welche bei 81-11 angeschlossen sind, ab sofort vermehrt kontrolliert werden, um solche oder ähnliche unkollegialen Vorfälle zu verhindern.

Ein korrektes Verhalten ist für ein ärgerfreies und faires Miteinander unausweichlich.

 

Annahme von Behinderten-Gutscheinen…

In letzter Zeit kam es vermehrt zu Beschwerden, da Lenker sich weigerten Behindertengutscheine anzunehmen. Diese Gutscheine sind ein einzigartiges Gut, welche besonders für jene Personengruppe gedacht sind, welche ohne dieser Unterstützung kein Taxi nützen könnten. Also wären diese Fahrten in Folge nicht vorhanden! Bedenkt bitte die Häufigkeit und das Umsatzvolumen das verloren wäre, wenn es diese kostbare Einrichtung nicht gäbe. Mit so einer Handlungsweise bringt man dringend benötigten Umsatz von allen in Gefahr. Diese Kunden sind äußerst wichtig und in Hinblick steigender Konkurrenz ganz besonders vorsichtig zu behandeln.

 

Fixkostenzuschuss 2

Da einige Kollegen zum wiederholten Mal an uns herangetreten sind und um eine Verringerung der Beiträge ersuchten, möchten wir noch einmal auf die staatliche Unterstützung hinweisen. Der Fixkostenzuschuss 2 deckt nicht wie der Fixkostenzuschuss 1 maximal 75% der Fixkosten ab, sondern bis zu 100%. Jetzt stellt sich die Frage wo für diese Unternehmer das Problem liegt. Wenn weniger Beiträge verrechnet werden würden, würde ein angeschlossenes Unternehmen das Geld lediglich früher zur Verfügung haben und 81-11 würde diesen Betrag niemals erhalten. Kein auch nur annähernd kaufmännisch denkender Unternehmer würde eine solche Vergünstigung fordern. In diesem Sinne hoffen wir einige störende Faktoren beseitigen zu können und die Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Wir wünschen Euch und Euren Lieben viel Kraft und Gesundheit!

 

Euer 81-11 - Team