Information des Fachverbandes: (Stand 01.05.2020)

Die 1 Meter Abstandsregel gilt im PKW nicht – es dürfen in jeder Sitzreihe des Fahrzeuges (einschließlich der Reihe, wo der Lenker sitzt) maximal 2 Personen befördert werden.
• Für die Anzahl der Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, gilt daher:
   5-sitziges Fahrzeug: Lenker/in plus max. 3 Personen
   9-sitziges Fahrzeug mit 3 Reihen: Lenker/in plus max. 5 Personen
   9-sitziges Fahrzeug mit 4 Reihen: Lenker/in plus max. 7 Personen

 Welche Hygienemaßnahmen/Leitlinien gelten bei der Beförderung von Fahrgästen in PKWs?

• Es gilt Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) für Lenker und Fahrgäste (Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann).

• Bei der Beförderung behinderter Mitmenschen muss abgewogen werden, ob das Tragen von Masken zumutbar ist.

• Der Mund-Nasen-Schutz muss von den Personen eigenverantwortlich mitgebracht werden.

 

Kann eine Familie mit 2 Kindern (also 4 Personen) in einem Taxi befördert werden?

JA – die Bestimmung, dass in jeder Sitzreihe maximal 2 Personen transportiert werden dürfen, gilt nur für Personen, die NICHT im gemeinsamen Haushalt leben.

Am Beifahrersitz kann 1 Person, auf der hinteren Sitzbank dürfen 3 Personen befördert werden.
Können Personen mit Behinderungen und deren Begleitperson (zur persönlichen Assistenz oder Betreuungsleistungen) in einem Taxi befördert werden?
JA – es dürfen in jeder Sitzreihe des Fahrzeuges (einschließlich der Reihe, wo der Lenker sitzt) maximal 2 Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, befördert werden.