Die Verpflichtung zum Mund/Nasen-Schutz gilt ab 14.04.2020 auch in Taxi und Mietwägen!

Alle Fahrgäste (ausgenommen Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr)

müssen einen MNS-Schutz tragen (z.B. auch Schal ist zulässig)

Lenker mit „Kundenkontakt“ brauchen auch einen MNS-Schutz.

Der 1 Meter Abstand ist ebenfalls einzuhalten.