Antragsstellungen für betroffene EPU/KMU (außer Tourismus) sind ab sofort unter aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen möglich.

Am 4. März hat die Bundesregierung nach einem Gespräch mit den Sozialpartnern Unterstützungen für Liquiditätsengpässe, die durch Umsatzausfälle als Folge des Corona-Virus entstehen, angekündigt. Konkret werden Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Ausmaß von 10 Mio. Euro durch das aws angeboten.

  • Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) aller Branchen. 
  • Mit der Garantie werden 80 % eines Überbrückungskredites besichert. 
  • Die Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung beträgt 5 Jahre. 
  • Die Einreichung erfolgt über die finanzierende Hausbank, die Förderstelle, die Austria Wirtschaftsservice (aws), entscheidet über die Vergabe der Haftung. 

aws Garantie - spezielle Konditionen/Bedingungen:

Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“

Ziel ist Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist. 

 Wen fördern wir - unter welchen Voraussetzungen?

  • Gewerbliche und industrielle KMU´s (keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft)

Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind:

  • Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre). 
  • die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen

Was fördern wir - wie und in welcher Höhe?

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. 

 Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU. 

  • Garantielaufzeit max. 5 Jahre

Kosten

  • Bearbeitungsentgelt: ab 0,25 % des Finanzierungsbetrags, einmalig
  • Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos
  • Was kann nicht gefördert werden?
  • Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen. Kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger als 6 Monate) sind von einer Garantieübernahme ausgeschlossen.