by von RAA Mag. Pia Felix

Es genügt ja nicht, dass sich UBER bzw. die Lenker der Mietwägen gesetzwidrig verhalten, was sattsam bekannt ist. Manche Lenker werden zudem auch auffällig im Sinne der Tatbestände des Strafgesetzbuches, wen wundert es? Nachstehend schildere ich einen Vorfall, der sich am 02.11.2019 in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes ereignet hat.

Ein dort aufgewachsener und wohnhafter junger Mann (Dipl.-Ing. im Bauwesen) war gegen 22:00 Uhr gemeinsam mit seinem Bruder auf der Suche nach seinem Schlüssel. Die beiden waren auf dem Weg zu seinem Auto, da er ihn dort vermutete. Auf dem Weg dorthin fiel den beiden ein Fahrzeug mit einem Wiener Kennzeichen auf, welches im Halte- und Parkverbot stand, überdies stand die Fahrertüre offen. Die beiden jungen Männer hielten Nachschau und forderten den inzwischen zum Fahrzeug zurückgekehrten – wie sich später herausstellen sollte – UBER-Fahrer auf, sein Fahrzeug woanders abzustellen, da es sich hier um Privatgrund und eine Feuerwehrzufahrt handle.

Der UBER-Fahrer rumänischer Provenienz behauptete kreativ, er dürfe hier halten, zumal er auf einen Fahrgast warte und überdies in dem Haus wohne, wobei er auf das Wohnhaus der beiden Männer deutete. Natürlich nannte der UBER-Fahrer eine Wohnungsnummer, die in diesem Haus nicht existent ist, wie auch kein Fahrgast aufgetaucht ist. Der junge Mann – hätte er die Folgen gekannt, so wäre er vermutlich schlichtweg von Dannen gezogen – vermeinte sohin, der UBER-Fahrer solle ihn nicht verarschen, sondern einfach sein Auto hier wegfahren.

Daraufhin sprang der UBER-Fahrer aus dem Auto, um den jungen Mann aufs wüsteste zu beschimpfen, zu bedrohen und letztlich zu bespucken. Aber auch das ließ sich der junge Mann gefallen und wandte sich ab, um sich nun endlich seiner ursprünglichen Intention – nämlich der Schlüsselsuche – zu widmen. Bei seinem Auto angekommen, hörte der junge Mann plötzlich, dass jemand auf ihn zustürmte, er drehte sich um und siehe da, gab ihm der UBER-Fahrer eine „Gestreckte“ ins Gesicht, sodass es den jungen Mann regelrecht rücklings in sein Auto hineinsetzte. Der junge Mann erlitt – da der UBER-Fahrer angeblich Kickboxer ist – einen dreifachen Kiefertrümmerbruch, ausgeschlagene Zähne, die u.U. nie wieder anwachsen, Knochenabsplitterungen, die zu einer Schwellung des Rachenraumes führten, sodass dieser sogar künstlich beatmet werden musste. Folgeoperationen sind bereits geplant.

Als wäre das noch nicht genug, erdreistete sich der UBER-Fahrer am Tag nach dem Vorfall auch noch, sich auf dieselbe Abteilung der Kieferchirurgie zu begeben, in welcher sich der junge Mann tagelang stationär befand. Dort behauptete er dreist, der junge Mann hätte ihn ins Gesicht geschlagen. Aus den Akten ergab sich aber, dass dieser vor der Polizei und dem Arzt jeweils die andere Gesichtsseite angab, sodass die gegen den jungen Mann eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen unverzüglich zur Einstellung gebracht wurden.

Zumindest war der UBER-Fahrer hinsichtlich des Faustschlages vor den Polizeibehörden geständig, doch verdient dieser angeblich nur EUR 800,00 im Monat, sodass für den jungen Mann für die erlittenen Verletzungen wohl kein Schmerzensgeld zu lukrieren sein wird. Die Hauptverhandlung im Strafverfahren ist noch ausständig. (Für den angeklagten UBER-Fahrer gilt daher bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.)