by Taxi 81-11

Landesbetriebsordnung § 21 Abs. 1 schreibt unmissverständlich vor: „Taxifahrzeuge müssen durch ein gut sichtbares gelb-schwarzes Dachschild (mindestens 180 mm mal 100 mm) gekennzeichnet sein. Es darf auf der Vorderseite nur die Aufschrift „TAXI“ und auf der Rückseite nur die Aufschrift „TAXI“ oder eine Telefonnummer aufweisen.“

Herr Petru Cojocarel hatte auf der Rückseite seiner Dachleuchte jedoch das Logo von MyTaxi angebracht. Dies wurde von der Salzburger Funktaxi-Vereinigung beanstandet und in Folge zur Anzeige gebracht. Der Rechtsvertreter von Cojocarel, Herr RA Dr. Kurt Kozak bekämpfte die Anzeige mit nachstehendem Ergebnis vom Amt für öffentliche Ordnung:

Zahl: 01/01/29914/2019/012

Betreff: Stellungnahme vom 15.05.2019 – Petru Cojocarel

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 15.05.2019 zu gegenständlichem Verfahren erlaubt sich die MA 1/01 – Amt für öffentliche Ordnung mitzuteilen, dass die vorgebrachte Rechtsansicht, wonach die Verwendung der Ziffernfolge „81-11“ dem § 21 Abs. 1 LBO in der geltenden Fassung widerspreche, nicht geteilt wird und somit Ihrem Ansuchen um Veranlassung einer entsprechenden Aufforderung nicht näher getreten werden kann.

Um Kenntnisnahme darf höflich ersucht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Margesin

 

Diese Entscheidung trifft natürlich unsere Einschätzung, dass nämlich die Ziffernfolge „81-11“ nicht das LOGO der Salzburger Funktaxi-Vereinigung ist, sondern schlicht und ergreifend die Telefonnummer unter welcher unsere Kunden ein Taxi bestellen können. Dass diese „81-11“ – Telefonnummer einen fast 100%igen Bekanntheitsgrad in der Stadt Salzburg hat, ist die „Ernte“ von harter Arbeit und dessen Erfolg von fast 60 Jahren! Wenn Leute wie Petru Cojocarel ihre Energie in Zukunft für die geschäftlichen Belange einsetzen würden, dann hätten sie vielleicht auch mal Erfolg im Leben!