by Petra

Es war einmal in einer Landeshauptstadt:

Einem Taxiunternehmer wird wegen „… rechtskräftiger Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § …“ die Gewerbeberechtigung entzogen.

Nichtsdestotrotz wird das Gewerbe weiterhin noch sieben Monate !!! mit drei Fahrzeugen ausgeübt. Wochen nach Erlöschen der Gewerbeberechtigung wird sogar noch ein Taxifahrzeug umgemeldet. Es handelt sich dabei um eine Adressänderung, deshalb war keine WK-Bestätigung erforderlich.

Nachweislich wurde mindestens ein Lenker in diesem Zeitraum nicht bei der GKK angemeldet und arbeitete de facto „schwarz“. Um drei Taxis zu betreiben sind natürlich mehrere Personen vonnöten. Ob diese ordnungsgemäß angemeldet waren, entzieht sich unserer Kenntnis.

Dieser Fall wirft einige interessante Fragen auf:

n Wie ist es möglich, dass man trotz rechtmäßigem Gewerbeentzug dieses illegal noch über einen relativ langen Zeitraum weiter betreiben kann?

n Warum wird von der Gewerbebehörde nicht auch die Polizei informiert, damit die Kennzeichen der betroffenen KFZ, die ja bekannt sind, gleich eingezogen werden können, falls diese dabei ertappt werden, doch noch als Taxis weiterzufahren? Oder, wenn das nicht möglich ist, das Unternehmen von der Polizei sofort zur Anzeige gebracht wird, wenn dessen Fahrzeuge nach Erlöschen der Gewerbeberechtigung als Taxis angetroffen werden.

n Wird seitens der Versicherungen, die An- oder Ummeldungen vornehmen, nicht kontrolliert, ob das Gewerbe noch besteht? Dies sollte im Normalfall nur eine Formalität sein und ein kurzer Anruf (oder eine Datenabfrage) bei der Gewerbebehörde wäre kein großer Aufwand. In diesem Fall wäre der Missbrauch sofort aufgeflogen.

n Die Umsätze wurden illegal eingefahren, daher wurden wahrscheinlich keine Abgaben an das Finanzamt usw. geleistet. Welche Strafmaßnahmen wären von wem zu ergreifen?

n Wer käme bei Unfällen für Sach- und/oder Personenschäden auf? Wären Versicherungen in diesem Fall, wenn keine aufrechte Gewerbeberechtigung besteht, überhaupt zu Zahlungen verpflichtet?
Der Unternehmer sollte nach geltendem Recht ordentlich abgestraft werden.

Dieser Fall ist meines Erachtens als ungeheuerlich zu bezeichnen und ich kann mich nicht erinnern, dass in den letzten 40 Jahren ähnliches passiert ist! Viele andere Unternehmer werden sich schön blöd vorkommen, wenn sie allen Auflagen, Zahlungen etc. nachkommen.
Nur einer glaubt, für ihn gelten keine Regeln, arbeitet „normal“ weiter, nimmt den anderen dadurch Umsätze weg und niemand kontrolliert, ob er seinen Betrieb auch tatsächlich geschlossen hat?

Aber gut, dass das alles ja unter „Es war einmal …“ geschildert wird! Wer würde schon glauben, dass so etwas in Wirklichkeit passiert …?

Udo Ebner