by Petra

Jeder Taxilenkerin und jedem Taxilenker ist bekannt, dass die Fußgängerzone von Taxis zum Zubringen und Abholen von Fahrgästen erlaubt ist (§ 76a StVO).

Weniger bis gar nicht bekannt ist jedoch, dass die zuständige Magistratsabteilung die Möglichkeit hat, die Fußgängerzone auf bestimmte Zeiten für das Befahren von Taxis zu beschränken.

Dies wurde bis dato noch nie veranlasst, sollte jedoch immer wieder die Disziplin in der Fußgängerzone in Erinnerung gerufen werden. So z.B. ist es unbedingt erforderlich, die Geschwindigkeitsvorschrift, nämlich Schritttempo zu fahren, einzuhalten. Die Durchfahrt einer Fußgängerzone um Wege abzukürzen ist streng untersagt, wie auch das Verhalten gegenüber Fußgängern, zuvorkommend und höflich sein sollte. Schimpfen und hupen in der FUZO ist ein absolutes NoGo und schadet zudem dem Image des gesamten Taxigewerbes!

„Freundlichkeit ist eine Zier, liebes Kind das merke dir“, diesen Spruch haben wir früher noch gelernt. Ein nettes Lächeln, eine freundliche Geste, auch einmal einen anderen Verkehrsteilnehmer den Vorrang einräumen, wäre gerade von einem Profi, wie eben einem Taxilenker oftmals erforderlich und wünschenswert.

Der abgewandelte Spruch: „Freundlichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr“, sollte für uns jedoch keinesfalls gelten.