by Petra

Wer ist Walter Prantl? Ein über 60 Jahre alter Mann, der als Fleischhauer natürlich prädestiniert zum Betreiben einer Tankstelle ist. Seit bald 25 Jahren ist er Pächter der ENI-Tankstelle in Salzburg, Gabelsbergerstraße 1 (zuvor Esso).

Herr Prantl ist dem Salzburger Taxigewerbe bestens bekannt, da seine Tankstelle rund um die Uhr geöffnet ist und viele Taxilenker seine Kunden und Stammkunden waren, die vielfach nicht nur tankten, sondern auch im Shop einkauften bzw. im Bistro konsumierten.
Vor einigen Jahren begann Herr Prantl aus guten Gründen, gegen jene Autofahrer (auch Taxilenker) vorzugehen, die unberechtigt auf dem Tankstellenareal parkten. Diese wurden berechtigt auf Unterlassung wegen Besitzstörung außergerichtlich und gerichtlich in Anspruch genommen. Das ist sein gutes Recht, jedermann darf seinen Besitz gegen „Eindringlinge“ schützen. Unser Besitzstörungsrecht ist über 200 Jahre alt und genau auf solche Fälle der Eigenmacht in Anwendung zu bringen.
Doch damit nicht genug. Walter Prantl begann dann zudem, auch jene Kraftfahrer in gleicher Weise akribisch zu verfolgen, die über sein Tankstellenareal nur drüberfuhren, ohne zu tanken, zu waschen oder im Shop zu konsumieren. Hierdurch sind die Verhaltensweisen des Herrn Prantl schon nicht mehr so kritiklos zu betrachten.
Offenbar gutes Geld in Besitzstörungssachen als neue Einnahmequelle erblickend, begann Walter Prantl in den letzten Wochen und Monaten sogar, eine neue Klientel für seine Unterlassungsaktivitäten zu suchen (die natürlich stets mit einem finanziellen Obulus verbunden sind). Er fand sie in der Gruppe der Taxilenker. Fortan begann Herr Prantl, auch jene Funktaxilenker mit kostenpflichtigen Besitzstörungsschritten in Anspruch zu nehmen, die einen Funkauftrag „Gabelsbergerstraße 1“ oder die dortige „ENI-Tankstelle“ erhielten. Herr Prantl vermeinte wider die Rechtslage, dass ein Taxi nur dann zufahren dürfe, wenn er selbst oder seine Mitarbeiter ein solches geordert hätten, was für den einzelnen Taxilenker natürlich nicht überprüfbar ist.
Dem immer noch nicht genug, nimmt Herr Prantl nunmehr auch seine Stammkunden (!) unter den Taxilenkern kostenpflichtig in Anspruch, wenn diesen z.B. die Treibstoffpreise zu hoch waren oder zu viele PKW zum Waschen anstanden und sie dieses eine Mal kein Geld dort ließen.
Der wohlwollende Versuch von 81-11, Herrn Prantl bzw. dessen Rechtsvertreter zum Einlenken gegenüber diesen beiden Gruppen von Taxilenkern zu bewegen, ist gescheitert. Um redliche Taxilenker vor weiteren „finanziellen Attacken“ des Walter Prantl samt Gerichtsverfahren zu schützen, musste 81-11 die Annahme von Fahrtaufträgen an diesen Anschriften auf die Sekunde einstellen. Natürlich wird auch kein Taxilenker mehr dorthin geschickt, um für die vielen Sonderaufträge der Kunden einzukaufen.
81-11 hat zudem auch einigen dieser Taxilenker Rechtsschutz für die von Walter Prantl eingeleiteten Gerichtsverfahren gewährt, von welchen noch keines abgeschlossen ist.

Spinnt man den Gedanken des Walter Prantl weiter, nach welchem jeder Taxilenker, der in das Tankstellenareal auch nur einfährt, zu konsumieren hat (sei es durch Tanken, Waschen, Einkaufen oder nur um Kaffee zu trinken), so kommt dies einem von der Rechtsordnung verpönten Konsumationszwang gleich, eventuell auch einer Verzerrung des Wettbewerbs. Wäre ein durch Zufahrt bedingter Konsumationszwang zulässig, so könnte wohl niemand mehr z.B. durch Möbelhäuser oder Einkaufszentren bummeln (um sich über das Angebot zu informieren und vielleicht beim nächsten Besuch einzukaufen) und das Gelände ohne Einkauf verlassen, da dann kostenpflichtige Besitzstörungsklagen die Folge wären.
Nahezu alle Tankstellenbetreiber haben erkannt, dass Taxilenker ihre besten Kunden sind, da sie sowohl auf Dauer als auch regelmäßig für entsprechenden Umsatz sorgen. Einige „hofieren“ Taxilenker geradezu, andere fördern sie sogar auf die eine oder andere Weise! Fraglich ist, ob der ENI-Konzern die mehr als unsympathischen, eigennützigen Praktiken des Walter Prantl billigt. Schließlich entgeht dem Konzern durch das Verhalten eines einzigen Tankstellenbetreibers guter Umsatz.
Doch Taxilenker können auch selbst ihren Protest gegen diese stets kostenpflichtigen Unterlassungs- und Besitzstörungsattacken des Walter Prantl zum Ausdruck bringen. Wie? Ganz einfach, indem sie eine andere der ca. 30 anderen Tankstellen in der Stadt Salzburg aufsuchen und dort ihr Geld zu vertanken oder sonstig auszugeben.

Rechtsanwalt Dr. Christian Adam