by Petra

Schon Anfang des Jahrtausends gab es am Flughafen Probleme mit einigen wenigen Taxilenkern, die die Fahrpreise ungeachtet des Tarifs nach Lust und Laune selbst festlegten,

kurze Fahrten ablehnten, untereinander um Fahrgäste rauften und Fahrgäste darüber hinaus sogar beschimpften. Der Flughafen reagierte mit der Einführung eines Schrankens und fortan hatten Taxiunternehmer für die Einfahrt in die Taxizone zu bezahlen. Nach einigen Jahren der dadurch erreichten Ruhe brachte die Erweiterung der EU und die Flüchtlingspolitik eine neue Generation an Taxilenkern aus vornehmlich unterentwickelten Ländern. Diese vermeinten, das Rad neu erfinden und nach dem Usus ihrer Heimatländer die beschriebenen Praktiken wieder aufleben lassen zu müssen. Nachdem das Taxigewerbe unter allen am Flughafen tätigen Dienstleister im Qualitäts-Ranking stets an abgeschlagen letzter Stelle zu finden war und die Beschwerden von Fahrgästen überhandnahmen, sah sich der Flughafen in Zugzwang und evaluierte diverse Maßnahmen, um dem rechtswidrigen Diktat einer kleinen Gruppe von Taxilenkern Herr zu werden. Ankommenden Fahrgästen sollte wieder der Service geboten werden, den sie von einer Weltstadt wie Salzburg erwarten können.

Das Evaluationspendel schlug letztlich zugunsten 81-11 aus, weshalb der Flughafen an 81-11 herangetreten ist und mit deren Dienstleistungen KG einen Vertrag abgeschlossen hat. Die Anzahl der zufahrtsberechtigten Taxilenker wurde im Sinne des über allem stehenden Qualitätsmanagement mehr als verdoppelt, um die Wartezeit für Fahrgäste in Stoßzeiten zu minimieren. Der weitaus überwiegende Teil der Lenker begrüßten die Effizienz der Bewirtschaftung, das zufahrtsbezogene Entgelt ohne mühsame Verträge und Pauschalen, aber auch den Einsatz von Aufsichtsorganen, wie eine repräsentative Umfrage ergab. Lediglich ein kleines Grüppchen von ca. 2,5 % der zufahrtsberechtigten Taxilenker wollte es nicht wahrhaben, dass es mit z.B. „Bukarester Verhältnissen“ endgültig vorbei war. Etwa 10 Taxilenker haben den Widerruf ihrer Zufahrtsberechtigung aufgrund der beschriebenen Vorfälle gerichtlich bekämpft, bislang liegt kein rechtskräftiges Urteil vor. Allerdings haben die Gerichte das allseitige Qualitätsinteresse erkannt und bereits festgestellt, dass der mit dem Flughafen abgeschlossene Vertrag gleich den Lenkervereinbarungen rechtens ist, wie auch, dass an der Einhebung eines Infrastrukturbeitrages gleich dessen Höhe nichts auszusetzen ist.

Die Beschwerden gingen schlagartig zurück. Fahrtaufträge auch für kurze Strecken wurden nicht mehr abgelehnt, für Fahrten z.B. zum Hauptbahnhof wurde wieder der Fahrpreis laut Taxameter verrechnet anstelle pauschaler EUR 40,00. Raufende Taxilenker mussten sich einem Anti-Aggressionstraining unterziehen. Die Veränderung zum Positiven hat sich auch in den wissenschaftlich durchgeführten Mystery-Checks bemerkbar gemacht. Plötzlich rangierte das Taxigewerbe erstmals an bester Stelle aller bewerteten, am Flughafen tätigen Dienstleistungsunternehmen.

Nachdem die in wenigen Monaten im Interesse der Fahrgäste, im Interesse der rechtstreuen Taxilenker und im Interesse eines funktionierenden Taxigewerbes gelegene Qualitätssteigerung nicht mehr übertroffen werden konnte, war es Zeit, Abschied zu nehmen. Der Vertrag wurde folglich im Einvernehmen aufgelöst, zumal sich die Carport Parkmanagement GmbH auf Basis der durch 81-11 erreichten Qualität in der Lage sieht, die Taxizone wiederum selbst zu bewirtschaften.

RA Dr. Christian Adam