by Petra

Immer wieder werden Beschwerden an uns herangetragen,

wonach TaxilenkerInnen erst nach mehrmaliger Aufforderung des Kunden eine Rechnung für die Taxifahrt ausfolgen. Es gibt auch Fälle, wo die Rechnung verweigert wird, oder falsche bzw. mangelhafte Rechnungen ausgestellt werden. In der Regel wenden sich die Fahrgäste sodann an uns, was nicht nur Ärger, sondern auch einen Mehraufwand an Arbeit bedeutet. Dazu kommt, dass es sich in vielen Fällen um LenkerInnen handelt, welche nicht bei 81-11 angeschlossen sind.

Offensichtlich ist es in Teilen des Taxigewerbes immer noch nicht angekommen, dass wir seit geraumer Zeit eine Belegerteilungspflicht haben! Das bedeutet, nach jeder Fahrt ist dem Kunden unaufgefordert ein Rechnungsbeleg auszufolgen. Sollte der Kunde, insbesondere in den Nachtstunden, keinen Wert darauf legen, kommen Sie dieser Verpflichtung trotzdem nach, somit haben Sie die gesetzliche Auflage erfüllt.

Denken Sie daran, entsprechende Kontrollen der Finanz können jederzeit stattfinden.

Peter Tutschku