by Petra

Sie kennen das als Taxilenker/in? Ein Fahrgast macht ganz vorsichtig die Beifahrertür beim Taxi auf und fragt mit leiser verlegener Stimme, ob er befördert wird,

obwohl die Fahrtstrecke nicht sehr lang ist. Manche Fahrgäste neigen sogar dazu, sich beim Lenker fast schon zu entschuldigen, weil ein Taxi für eine nicht allzu lange Fahrtstrecke in Anspruch genommen wird.

Werte Lenkerinnen und Lenker, die sich dazu angesprochen fühlen: Außer der gesetzlichen Bestimmung einer Beförderungspflicht (§ 27 LBO) selbstverständlich auch für „kurze“ Fahrten, ist eine Fahrtenablehnung für kurze Fahrten nicht nur eine Schande für das gesamte Gewerbe, sondern auch meist ein nachhaltiges Fehlverhalten gegenüber dem Fahrgast, der sich dann überlegt, überhaupt noch mal ein Taxi in Anspruch zu nehmen! Auf Taxistandplätzen, wie insbesondere am Bahnhof oder Flughafen werden solche Verfehlungen mehr als an anderen Standplätzen verzeichnet. In Zukunft wird der Fokus vermehrt auf diesem unmöglichen und unzulässigen Verhalten liegen, Vorfälle werden mit Nachdruck sofort zur Anzeige gebracht.

Wir lassen uns nämlich von einigen Wenigen das Taxigewerbe in der Stadt Salzburg nicht in Misskredit bringen. Um einen Vergleich anzustellen, sei angemerkt, dass Gäste in einem z.B. Kaffeehaus nicht unbedingt immer eine Flasche Sekt, sondern selbstverständlich auch mal einen „kleinen Kaffee“ konsumieren.

Die geringe Zeit zum nächsten Fahrt-auftrag, die wenigen Leerkilometer bis dahin und nicht unbedingt die Länge des Fahrtauftrages ist wirtschaftlich interessant, eine Tatsache die den „g‘scheiten Lenkern“ natürlich bestens bekannt ist.

Peter Tutschku