by Petra

Groß war die mediale Aufregung, als KR Peter Tutschku im April 2015 die Empfehlung an alle Salzburger Taxilenker ausgab, keine Fahrtaufträge nach Deutschland mehr auszuführen.

Nicht nur, dass sich Salzburger oder bayerische Reporter auf regionaler Ebene für das Thema interessierten, war die Empfehlung sogar SAT 1 und RTL eine Berichterstattung in ganz Deutschland wert. Aber auch in Freilassing tätige Gastronomen und Kaufleute beklagten - medial wirksam - sofort Umsatzeinbußen und den großen Schaden für die gesamte Region.


Was war geschehen? Ein Salzburger Taxilenker erhielt im Stadtteil Liefering einen Funkauftrag, die dort wartenden Fahrgäste wollten nach Deutschland transportiert werden. Deutsche Schleierfahnder stoppten das Taxi und nahmen den Taxilenker wegen des „Verdachts der Schlepperei“ fest. Erst nach vielen Stunden, verbunden mit Verhören und „detaillierter erkennungsdienstlicher Behandlung“, wurde dieser wieder freigelassen. Dieser Vorfall war nicht der erste dieser Art, bereits seit 20 oder mehr Jahren sind immer wieder ziemlich identische Vorgangsweisen bekannt geworden.


Die Situation mutierte zu einer Pattstellung, da weder die Staatsanwaltschaft Traunstein und deren nachgeordnete Behörden bereit waren, Überlegungen zu den Beschwerden der Salzburger Taxilenker anzustellen, noch letztere bereit waren, sang- und klanglos wieder Fahrgäste nach Bayern zu befördern (oder von dort abzuholen), zumal es zu Fehlinterpretationen im Zuge der Kommunikation kam.


Das Delikt des Einschleusens von Ausländern (§ 96 deutsches Aufenthaltsgesetz) ist ein Verbrechen mit drakonischen Strafdrohungen, der Strafrahmen reicht (bei entsprechender Qualifikation) bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe! Niemals in Abrede gestellt wurde, dass Staatsanwaltschaften und Exekutive bei entsprechendem Verdacht entsprechend tätig zu werden haben, wie bei jedem anderen Verbrechensverdacht auch. Moniert wurde jedoch einerseits die Art und Weise, wie Salzburger Taxilenker behandelt wurden, und andererseits, dass von hochrangigen bayerischen Beamten gefordert wurde, dass Taxilenker die Personaldokumente ihrer Fahrgäste vor Durchführung eines Fahrtauftrags nach Deutschland zu kontrollieren hätten, was natürlich unzulässig ist und dem (österreichischen) Tatbestand der Amtsanmaßung möglicher Weise nahe kommen könnte.


Herrn Landrat Georg Grabner vom Landkreis Berchtesgadener Land ist dafür zu danken, dass am 27.05.2015 ein Round-Table-Gespräch mit allen Beteiligten stattfinden konnte, an welchem von deutscher Seite hoch- und höchstrangige Behördenvertreter teilnahmen. Auf Taxiseite kamen die Teilnehmer ausschließlich aus Salzburg, Vertreter der Wirtschaftskammer Österreichs (vom Salzburger Erwin Leitner abgesehen) wurden vermisst, obwohl auch andere Bundesländer an Deutschland grenzen und auf Nachfrage hin von ähnlichen Problemen berichteten.


Bald wurde klar, dass die Art der Amtsbehandlung darin fußte, dass deutsche Behörden in Unkenntnis der österreichischen Anforderungen an Taxiunternehmer und Taxilenker diese in eine Schublade mit „Glücksrittern“ wie z.B. Hartz-IV-Empfängern, (anonymen bzw. im Nachhinein nicht eruierbaren) Fahrern von Mitfahrzentralen oder Privatfahrern (alle auf der Suche nach dem schnellen Euro) steckten. Die Thematik konnte entsprechend sensibilisiert und klargestellt werden, dass Salzburgs Taxilenker auch nach der ersten Amtshandlung für deutsche Behörden und Gerichte greifbar sind und daher nicht länger als unbedingt notwendig festgehalten werden müssen. Auch wurde klargestellt, dass ein Taxilenker selbstredend keine Pässe oder sonstigen Personaldokumente zu kontrollieren hat.


Nach wechselseitig bekundetem Verständnis für die jeweilige Position und Situation löste sich die Versammlung in Wohlgefallen auf und ist seither kein Fall bekannt geworden, in welchem ein Salzburger Taxilenker unter Einschleusungsverdacht gestellt wurde. Auch die rigorosen Kontrollen vor und während des G-7-Gipfels verliefen reibungslos. Dass tatsächliche Schleuser berechtigter Weise mit keinerlei Rückhalt aus beziehungsweise in Österreich rechnen können, ist selbstverständlich.

Dr. Christian Adam
Rechtsanwalt in Salzburg