by Peter Tutschku

Die Geschichte zum Fahrtauftrag vom 19. August 2011 um 07.55:15 Uhr für ein Taxi, welches bei 81-11 angeschlossen ist.
Die Taxilenkerin wurde im Festspielbezirk von einem Polizeibeamten angehalten und kontrolliert. Dabei wurde die „Ladesicherung“ bemängelt und in einem „amtlichen Tonfall“ festgehalten, dass die Lenkerin mit einer entsprechenden Anzeige zu rechnen hätte.
Bei diesem Fahrtauftrag handelte es sich um einen sogenannten Sachtransport von der Fa. C+C Pfeiffer in Kleßheim zum Restaurant St. Peter. Zu befördern waren einige 5 Kg Behältnisse (Dosen), welche aber am Boden des Fahrzeuges zwischen den Vordersitzen und hinterer Sitzbank gestanden haben, so dass ein Verrutschen während der Fahrt oder bei einer schnellen Bremsung unmöglich war.
Nachdem es sich bei diesem Taxi um einen Ford Mondeo Kombi handelt, waren auf der hinteren Ladefläche einige Kisten mit „Eissalat“ untergebracht. Die Kisten wurde so geschlichtet, dass links und rechts kein Platz mehr war, also ein Verrutschen auf der Ladefläche nicht möglich gewesen wäre. Die Ladefläche vom Kombi-Taxi war also mit Ladegütern vollständig ausgefüllt, zudem ist das Taxifahrzeug mit einer rutschhemmenden Unterlage auf der Ladefläche ausgestattet.
Die Beladung des PKW-Taxi hat somit den Bestimmungen des KFG § 101 lit. d & e aus unserer Sicht entsprochen, es wurde zumindest dagegen keinesfalls verstoßen!
Im Falle einer Anzeige wird SALZBURG TAXI 81-11 beim Ergreifen der Rechtsmittelinstanzen durch unseren Rechtsanwalt Dr. Adam jedenfalls behilflich sein, aber vielleicht hat der Beamte nur einen schlechten Tag gehabt, was bei uns Menschen -ganz allgemein- auch einmal vorkommen kann.

PeTu