by Taxi 81-11

Die Preisgestaltung von UBER ist für Taxi- und Mietwagenunternehmer, welche eine kaufmännische Sorgfaltspflicht zu erfüllen haben, nicht zu begreifen!

So wird zum Beispiel eine Fahrt vom Hauptbahnhof Salzburg nach Mondsee (Wegstrecke ca. 30 Km) für sage und schreibe € 25.- angeboten, diese Vorgabe hat der Durchführende selbstverständlich einzuhalten.

Von diesen € 25.- muss der beauftragte „Unternehmer“ 10% USt. und sonstige Steuern bezahlen. Zudem wird ihm von UBER von diesen € 25.- noch 25% Vermittlungsgebühr (laut UBER-Unterlagen) abgezogen. Nicht allzu schwer sich auszurechnen, um was für einen Preis der Beauftragte sodann unterwegs ist.

Aus meiner Sicht ein klassischer Fall von „Sittenwidrigkeit“, weil in vielen Fällen mit diesem vorgegebenen Preisgefüge nicht einmal die Eigenkosten abgedeckt werden können!

Frage drängst sich auf: „Wo bezahlt UBER seine Steuern für die kassierten Vermittlungsprovisionen (von 25% vom Fahrpreis)? Werden nämlich diese Steuern möglicherweise in einem anderen Land (wie z.B. Amsterdam) bezahlt, wirft die nächste Frage auf. Warum gibt es immer noch Sympathisanten für diesen amerikanischen „Fahrdienst“?

Fast nirgends ein Erfolg für UBER zu verzeichnen. So auch nicht in Wien, wonach das Handelsgericht Wien einen UBER-Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen Taxi 40 100 wegen „unlauterer Exekutionsführung“ abgewiesen hat. Auch in anderen Großstädten in Europa gibt es immer wieder massive Proteste und Probleme mit diesen Fahrdienstanbieter.

Daher immer wieder verwunderlich, warum sich überhaupt noch wer findet, für diese Dumpingpreise und zu diesen Konditionen Fahrten dieses Anbieters zu übernehmen.

Auf Dauer wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Suizid!