Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Mitglied der Fachgruppe Personenbeförderung mit PKW!

Wir haben soeben eine Klarstellung des Gesundheitsministeriums zum Thema Maskenpflicht erhalten.

Das Gesundheitsministerium hat auf folgendes hingewiesen:
• § 4 Abs. 1 bestimmt, dass für Taxis und taxiähnlichen Betriebe die Regel „2 pro Sitzreihe“ gilt.
• § 4 Abs. 2 stellt klar, dass eine Maskenpflicht in solchen Beförderungsmitteln gilt. 

- Information des Fachverbandes
- Lockerungsverordnung
- Bundesgesetzblatt