WKÖ-Informationen zum Coronavirus

Hilfsmaßnahmen für vom Coronavirus betroffene Betriebe

1) Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe: Die Details werden gerade ausgearbeitet, inkl. wo diese Unterstützung beantragt werden kann. 

2) Die schon bestehenden Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe werden weitergeführt und ausgebaut. Die Antragstellung ist bereits möglich! (Sehe: Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU)

3) Direktkredite für betroffene Unternehmen: Details werden gerade aktuell ausgearbeitet.

4) Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Abstandsnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen. Durch wirtschaftliche Notlage oder Liquiditätsengpässe aufgrund der Covid-19 Krise gibt es die Möglichkeit eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern zu beantragen. Zusätzlich kann beantragt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden. (Sehe: Sonderantrag Coronavirus).

 

5) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzen von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich. (Sehe: Anpassung)

6) Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen, Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen möglich. (Sehe: Maßnahmen der ÖGK)

7) Verstärkung und Beschleunigung der Exportförderung mit Garantien | OeKB, Details noch offen

8) Weitere Hinweise: Kreditinstitute können unter anderem Kreditraten stunden. Sprechen Sie Ihre Hausbank darauf an, wenn Sie aktuelle Liquiditätsprobleme haben oder befürchten. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) kann der Vertragspartner um Stundungen ersucht werden. Dies ist aber immer Entscheidung des Vertragspartners, ob beispielsweise ein Zahlungsaufschub gewährt wird.

 

AMS: Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Um sich arbeitslos zu melden, nutzen Sie nach Möglichkeit bitte vorrangig das eAMS-Konto. Wenn Sie kein eAMS-Konto haben oder nicht wissen wie es funktioniert, dann können Sie eine Arbeitslosmeldung auch online erledigen, ein E-Mail an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle schicken oder sich auch telefonisch melden (Telefonnummern siehe unten). Wir übermitteln Ihnen dann auch das Antragsformular für das Arbeitslosengeld.

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) beantragen Sie am besten elektronisch über das eAMS-Konto.

Sie brauchen dazu lediglich einen Computer mit Internetzugang und die Zugangsdaten zu Ihrem eAMS-Konto.

Sie haben noch keine Zugangsdaten? Wenn Sie FinanzOnline nutzen, haben Sie dort einen Link zum eAMS-Konto und können sich Ihre Zugangsdaten selbst erstellen und sofort in Ihr eAMS-Konto einsteigen. Sie können Ihre Zugangsdaten aber auch per E-Mail oder telefonisch in Ihrer Geschäftsstelle anfordern und bekommen diese dann mit der Post (RSa-Brief).