by Taxi 81-11

Unter den Titeln: Taxler-Krise: „Situation ist katastrophal“ (Bericht vom 11.06.2019) und „Für Taxler ist trotz Krise keine Hilfe in Sicht“ (Bericht vom 12.06.2019), ist eine Darstellung gewählt, welche vermuten lässt, dass alle anderen, insbesondere die Politik, an den derzeitigen Zuständen die alleinige Schuld tragen.

Dem ist nicht so! Ein Bild in der Krone vom 11. Juni 2019, wo der Taxilenker Richard Zobler lässig im Taxi sitzend mit offenem Hemd, sodass dieser Lenker nur mit dem „Ruderleiberl“ bekleidet im Taxi sitzt, spricht an sich schon Bände. Dieser Herr Zobler regt sich auf, dass zu viele Taxis in Salzburg unterwegs sind, fährt aber trotz seiner 83 Jahre noch als Taxilenker durch die Gegend. Ob diesfalls die Zuverlässigkeit zu überprüfen ist, wäre wohl Angelegenheit der zuständigen Behörde.

Auch zu den anderen beiden gezeigten Lenkern, eine Frau und ein Herr, sei gesagt, dass Sie kein Mensch verpflichtet hat, Taxiunternehmer/in in Salzburg zu werden. Die Kurse zur Ausbildung zum Taxilenker bzw. Taxilenkerin finden mehrmals im Jahr statt und sind immer sehr gut gebucht. Nach erfolgreich bestandener Prüfung (oftmals erst nach 5 oder mehr Versuchen) ist es dann vollbracht und man wird Taxilenker/in bei einem bestehenden Taxiunternehmer. Und siehe da, es dauert in der Regel nicht sehr lange, (oftmals bereits nach wenigen Wochen) und man gründet ein Taxiunternehmen. Nachdem aber die Befähigung dazu fehlt, bedient man sich einem gewerberechtlichen Geschäftsführer. Hier bieten sich immer wieder viele Leute an, nicht selten der Bruder, der Onkel, der Vater, die Mutter usw., und auf einmal ist ein neues Taxiunternehmen geboren. Es wird auch in vielen Fällen um eine Konzession für mehrere Taxifahrzeuge angesucht, selbstverständlich – „weil meine Taxifahrzeuge, haben noch locker Platz in Salzburg““

Als im Jahre 1986 das Regulativ „Bedarfsprüfung“ vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurde, hatte natürlich auch einen Grund. Es waren damals unzufriedene Taxikonzessionswerber, welche diese Klage beim VfGH eingebracht haben und das Taxigewerbe im Sinne der Gewerbeausübungsfreiheit liberalisiert wurde. Kein Politiker, keine Behördenvertreter werden sich in Österreich finden, diese Entscheidung zu hinterfragen und allenfalls ein neues Regulativ zu verordnen.

Ich könnte mir über dieses Thema die Finger wund schreiben, so umfangreich ist die objektive Betrachtung dieser leidigen Angelegenheit.

FAZIT: Also mehr oder weniger alles „hausgemacht“! Das wir in der Stadt Salzburg zu wenig Standplätze bzw. Stellplätze haben, ist unbestritten. Diese Tatsache hat aber auch zwei Seiten, oder möchten Sie einen Taxistandplatz vor Ihrer Wohnung haben, wo unbelehrbare Lenker den Motor laufen lassen und auch sonst für die Verschmutzung dieser Örtlichkeit fest beitragen?

Auch dieses Fakt ist also „hausgemacht“ und kann niemanden außer unseren eigenen Leuten angelastet werden.

Vielleicht könnten sich die Herrschaften, welche immer wieder zu den verschiedensten Medien gehen und dann für solche Berichte mitverantwortlich sind überlegen, dass solche Art von Berichterstattungen alles andere als eine gute Werbung für das Taxigewerbe sind.

Vielmehr sollte diese Taxilenker/innen ihre Energie für eine bessere Dienstleistung einsetzen, zu unseren Kunden freundlich und zuvorkommend sein, anstatt diese unnötige „Suderei“ an den Tag zu legen, die das Taxigewerbe keinen Schritt nach vorne bringt, im Gegenteil, die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist alles andere als vorteilhaft.

Und vergessen Sie nicht, es hat Sie kein Mensch gebeten, Taxilenker/in in Salzburg zu werden, es war Ihre freie Entscheidung!