Die Überschrift mag etwas rätselhaft klingen, aber beim Durchlesen werden die Zusammenhänge schon deutlich werden.
Die Salzburger GKK versucht in letzter Zeit bei Kleinunternehmungen wie zB dem Taxigewerbe Abgaben auf Trinkgelder, die ja nur sehr schwer erfassbar sind, einzuheben, den sogenannten Trinkgeldzuschlag.

Was ist ein sogenanntes Trinkgeld? Wenn eine Dienstleistung, in  unserem Fall Fahrgäste zu einem festgelegten Tarif von A nach B zu befördern, besonders gut, höflich, hilfsbereit (beim Ein- und Aussteigen, Sackerl oder Gepäcksstücke zum Lift oder in die Wohnung tragen u. ä.) und freundlich erbracht wird, erhält man vom Kunden manchmal zusätzlich zum angezeigten Fahrpreis einen Aufschlag, meist auf die nächste runde Summe, zB für einen Fahrpreis von € 12,80 erhält man € 13,--, also € 0,20 Trinkgeld. Die für den Kunden als für sehr gut empfundene Dienstleistung wird also mit 20 Cent extra honoriert.

Wie in Österreich üblich, wird nun seitens der GKK die bestmöglich erbrachte Dienstleistung bestraft, indem dafür Abgaben verlangt werden.

Nun zum Bettlerthema:

Wie in einem „Krone“-Artikel vom 10.1.2014 des Redakteurs W. Weber zu lesen war, kommen jeden Montag BettlerInnen mit ca. 40 Kilo Münzen in die Nationalbank in der Franz-Josef-Straße und lassen diese durch den Münzzähler laufen. Dies entspricht in etwa  Summen von  € 3 bis 4.000,-- wohlgemerkt! Im Monat wären das dann ungefähr € 10.000,--.

Und das Schöne dabei ist, daß alles steuerfrei kassiert wird, keine Abgaben an irgendwelche Krankenkassen zu leisten sind, keine Konzession oder Gewerbeschein dafür notwendig ist, keine Überprüfung am Gesundheitsamt verlangt wird; kurz gesagt: Alle Auflagen und Bewilligungen, die jeder einheimische Unternehmer tunlichst zu leisten hat bzw. vorlegen muss, gelten bei diesen Leuten nicht! Das würde ich mal als grobe Ungleichbehandlung bezeichnen, weil geltende Regeln von allen einzuhalten bzw. einzufordern sind. Nur bei diesen Herrschaften traut sich niemand, kein Finanzamt, keine GKK, keine Polizei (zB darf an den § 78 der Straßenverkehrsordnung erinnert werden), kein Gesundheitsamt, kein Stadtsteueramt usw. usw. auch nur irgendetwas zu unternehmen!
Nur wichtig ist, dass wir österreichischen Kleinunternehmer für die „Riesensummen von Trinkgeldern“ wieder einmal mit einem „Trinkgeldzuschlag belohnt werden“!!!

VIELEN DANK!!!

Die Salzburger GKK hat nebenbei bemerkt im letzten Geschäftsjahr wieder mit gutem Gewinn abgeschlossen.

So schaut‘s bei uns aus!!!

Udo Ebner