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Eine (Grusel-)Geschichte, die sich tatsächlich zugetragen hat.
Da begibt sich ein Taxiunternehmer in den wohlverdienten Ruhestand, seine Gattin macht die Konzessionsprüfung und führt das Kleinunternehmen mit einem Taxifahrzeug weiter. Nachdem Taxiunternehmer nicht zu den wirklich guten Verdienern zählen, schaut am Ende eines Arbeitslebens meist nur eine klägliche Pension heraus. So weit so gut.
Der ehemalige Taxiunternehmer fährt daher im Betrieb seiner Frau einige Tage im Monat zur Unterstützung, und weil er sich ein paar Euro zur kleinen Pension dazu verdienen möchte/muss. Die Unternehmerin meldet gesetzestreu ihren Mann bei der SGKK als geringfügig Beschäftigten bis zur erlaubten Höchstgrenze an.
Unlängst flattert der Unternehmerin ein „Zahlungsbefehl“ der SGKK auf den Tisch, wonach unglaubliche 6.563,29 Euro Nachzahlung verlangt werden!!!!
Grund dafür ist, dass in einem Prüfungszeitraum von vier Jahren (01.01.2009 bis 31.12.2012) das Trinkgeld mit einem Schätzwert von € 5.- abgehandelt wurde. Durch Hinzurechnung des Schätzwert Entgelt Dritter wird die Geringfügigkeit überschritten und daraus resultiert die Nachzahlung.
Festzuhalten ist, dass Fleiß und Leistung wieder einmal bestraft werden, weil Trinkgeld erhalten Lenker/innen meist nur dann, wenn der Kunde mit der erbrachten Dienstleistung sehr zufrieden war. Des Weiteren wird gerade bei diesem Beispiel klar, dass zudem noch die Ehrlichkeit der Kleinstunternehmerin betraft wird. Hätte die Taxiunternehmerin ihren Gatten mit z.B. nur € 250.- pro Monat angemeldet, selbstverständlich darüber genaue Aufzeichnungen gemacht, dann hätte keine Nachzahlung in dieser ungeheuren Höhe von € 6.563,29 erfolgen können, weil keine Überschreitung der Geringfügigkeit festgestellt worden wäre.
Auf der einen Seite wird uns tagtäglich in den Medien veranschaulicht, wie Milliarden Euro verzockt, veruntreut und in dunkle Kanäle verschwinden, andererseits aber die KMU`s (insbesondere Kleinunternehmer) mit finanziellen Forderungen allerseits geradezu „geprügelt“ werden. Eigentlich ein unerträglicher Zustand! – oder ist diese Sichtweise nicht zulässig?

PeTu