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Eine Aktion des Landkreises Berchtesgadener Land in Zusammenarbeit mit der Salzburger Funktaxi-Vereinigung 81-11.
Ab 01. April 2014 wird der Landkreis Berchtesgadener Land in Zusammenarbeit mit der Salzburger Funktaxi-Vereinigung 81-11 ein neues Konzept zur Verbilligung von nächtlicher Mobilität für Jugendliche vom Berchtesgadener Land umsetzen. Mit diesem Konzept sollen die bisher ermäßigten nächtlichen Fahrtenangebote verbessert werden.
Die Nachtschwärmer-Gutscheine im Werte von jeweils 5 Euro sollen zur Begleichung der Fahrtkosten eingelöst werden, die Salzburger Funktaxi-Vereinigung 81-11 hat diese Vereinbarung unterschrieben, die Lenkerinnen und Lenker sind so wie bei anderen TAXI-Gutscheinen somit verpflichtet, auch diese Nachtschwärmer-Gutscheine anzunehmen!
Die Ausgabe dieser Nachtschwärmer-Gutscheine wird seitens des Landrates des Kreises Berchtesgadener Land auf die Zielgruppe der Inhaber einer JugendCard BGL im Alter von 16 bis einschließlich 21 Jahren beschränkt sein. Die Einlösung der Nachtschwärmer-Gutscheine soll einer räumlichen und zeitlichen Einschränkung unterliegen. Zeitlich muss der Fahrtantritt täglich zwischen 19 Uhr und 5 Uhr des darauffolgenden Morgens liegen. Räumlich darf sich die mit dem Nachtschwärmer-Gutschein finanzierte Fahrt nur auf das Gebiet des Landkreises Berchtesgadener Land bzw. auf Fahrten von Salzburg in das Kreisgebiet Berchtesgadener Land erstrecken.
Die Aktion „Nachtschwärmer-Gutschein“ wird vom Landkreis Berchtesgadener Land umfangreich gegenüber der Zielgruppe Inhaber der JugendCard BGL beworben, wovon sicher auch jene Verkehrsunternehmen, welche sich dieser Aktion angeschlossen haben, profitieren werden. Alle an der Gutschein-Aktion Mitwirkenden werden auf der Jugendplattform www.jugendcard.de bekannt gegeben.

Verfahren:
Die kreisangehörigen Gemeinden geben an berechtigte Fahrgäste Nachtschwärmer-Gutscheine zu je EURO 5,-- aus, maximal 20 Gutscheine pro Berechtigter. Der Auftragnehmer (Taxilenker/in) muss vor der Fahrt die Berechtigung per Augenschein anhand der JugendCard BGL prüfen (analog zu Behinderten-Gutscheinen der Stadt Salzburg). Der Berechtigte zahlt für die Fahrt den um den Gutschein reduzierten Fahrpreis.
Je Fahrt und Fahrgast dürfen mehrere Gutscheine pro Berechtigter eingelöst werden. Die Nachtschwärmer-Gutscheine sind nicht übertragbar.
Beträge, die den Gutscheinwert überschreiten, müssen vom Fahrgast in bar aufgezahlt werden. Für Beförderungspreise, die den Gutscheinwert nicht erreichen, wird kein Geld herausgegeben!
Der/die Taxilenker/in muss sich per Augenschein davon überzeugen, dass es sich bei dem Fahrgast um einen berechtigten jungen Menschen handelt, bei Zweifel muss er die Vorlage eines Ausweisdokumentes verlangen.
Der/die Taxilenker/in muss sich davon überzeugen, dass es sich bei den vorgelegten Gutscheinen um echte Exemplare handelt (siehe Gutschein-Musterexemplar). Bei Zweifel muss die Annahme des Gutscheines verweigert werden (analog zu unseren TAXI-Gutscheinen).
Die Nachtschwärmer-Gutscheine können in unserem Service Center gegen Bargeld eingelöst werden. Nach Ablauf des auf das Vertragsende folgenden Monats können keine Gutscheine mehr beim Auftraggeber zur Erstattung eingereicht werden. (Die Gutscheine also wie auch alle anderen Unterlagen, welche zur Verrechnung dienen, umgehend im Service Center von 81-11 abgeben!!).   

PeTu