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SCHMID ….. revisited Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Dr. Christian Adam   
Montag, den 05. Juli 2010 um 09:59 Uhr

 

In der letzten Taxizeitung habe ich über mögliche Machenschaften in der Insolvenz referiert und diese anhand des „Beispieles Schmid“ veranschaulicht. Die Sache hat nach der Veröffentlichung eine gewisse Eigendynamik angenommen, sodass ich über vielfachen Wunsch hin mit diesen Ausführungen eine Aktualisierung vornehme.

Fakt war bekanntlich, dass auf die insolvente Taxi Schmid KG zugelassene Taxis tagtäglich am Standplatz anzutreffen waren, obwohl das Konkursgericht den Betrieb geschlossen hatte. Von Seiten Schmid war zu vernehmen, dass diese Taxis für die Taxi Schmid GmbH tätig seien. Abgesehen davon, dass dies rechtlich unzulässig wäre, haben die Vertreter der Taxi Schmid GmbH die Kleinigkeit übersehen, dass die Taxi Schmid GmbH weder in Salzburg ansässig war und über eine Taxikonzession (egal ob in Wien oder Salzburg) verfügt hat.

Folglich wurde beim Landesgericht Salzburg eine auf Unterlassung gerichtete Einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegner Franziska Schmid, Peter Schmid und die Taxi Schmid GmbH beantragt, gegen deren Erlassung sich die genannten Personen prompt verwehrt haben. In der Verhandlung vom 08.04.2010 mussten die Antragsgegner dann aber kleinlaut zugestehen, über keine Taxikonzession zu verfügen, woraufhin das Gericht die beantragte Einstweilige Verfügung sofort mündlich verkündet hat. Leser meiner Beiträge werden sich nicht darüber wundern, dass gegen die Entscheidung natürlich ein Rechtsmittel erhoben wurde. Dass jüngst das Oberlandesgericht Linz das Rechtsmittel verworfen und die Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg bestätigt hat, war zu erwarten.

Doch was geschah in der Zwischenzeit? Natürlich waren die Taxis der „Sippschaft Schmid“ tagtäglich auf den Standplätzen und bei der Ausführung von Taxifahrten zu sehen. Wohl nach dem Motto, wie ein Gericht es wohl wagen könnte, durch Konkurserfahrung befähigten Taxiunternehmern die Beförderung von Taxifahrgästen zu verbieten. Intern wurde aber eifrig gewerkt und hat die Taxi Schmid GmbH eine Zweigniederlassung Salzburg ins Firmenbuch eintragen lassen und wurde dieser am 27.04.2010 die gewünschte Taxikonzession für 10 (!) Fahrzeuge verliehen. Die erforderliche Leistungsfähigkeit konnte natürlich nachgewiesen werden. Wer auf die Idee käme, insolvente Taxler würden über keine Mittel verfügen, verkennt wohl deren wahre wirtschaftliche und finanzielle Kompetenz.

Bei all den Geschehnissen verwundert es den erfahrenen Leser auch nicht, dass nahezu alle involvierten Behörden versagt haben. Natürlich hat das Magistrat Salzburg den Betrieb nicht – wie angeregt – geschlossen. Diese Vorgangsweise wird wohl nur angewendet, wenn Medienwirksamkeit gegeben ist. Über allfällige Veranlassungen des Strafamtes der Stadt Salzburg, des Finanzamtes oder der ebenfalls eingeschalteten Staatsanwaltschaft ist nichts bekannt geworden, die Untersuchungshaft wurde über die handelnden Personen trotz evidenter Schädigungs- und Tatbegehungsgefahr nicht verhängt.

Die Salzburger Gebiets-krankenkasse hat sogar nachfragen müssen, wie sie denn eine Betriebsprüfung ausführen solle. Einzig das polizeiliche Verkehrsamt ist sogleich tätig geworden, wenn auch ohne sichtbaren Erfolg.

Ziehen Sie nun selbst die
Schlüsse daraus, wie sich ein rechtstreuer Taxiunternehmer vorkommen muss. Nicht wundern würde es mich, falls schon Wetten darauf abgeschlossen werden, wann
die Taxi Schmid GmbH Erfahrung mit dem Insolvenzgericht machen wird. Denn wie es diesfalls weiter gehen wird, können Sie mei-
nem Artikel „Versager?“ im letzten Heft entnehmen. Wirtschaftlich befähigten Taxiunternehmern steht bekanntlich die (Taxi-) Welt offen ……….

RA Dr. Christian Adam

 

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